K.O.-Tropfen verabreicht? Presseaussendung der Polizei SalzburgNach einem Ball des örtlichen Sportvereins am 14. Jänner 2017, in St. Gilgen besteht der Verdacht, dass ein unbekannter Täter Ballbesuchern K.O.-Tropfen in Getränke mischte. Derzeit sind drei Fälle bekannt, wobei die Opfer jeweils über starke Übelkeit klagten. Keines der Opfer konnte sich an genaue Geschehnisse der Nacht erinnern. Sie erlitten einen „Filmriss“. Eines der Opfer, ein 26-jähriger Einheimischer suchte den Hausarzt auf. Dabei konnten Rückstände eines Betäubungsmittels festgestellt werden. Die Erhebungen der Polizei St. Gilgen sind im Gange. Bis dato gibt es keine Angaben zu einem möglichen Täter oder weitere Erkenntnisse zu Straftaten im Zusammenhang. Sollte jemand sachdienliche Hinweise zu dem Abend machen können, melden sie sich bitte bei der Polizei St. Gilgen unter der Nummer 059 133 5127.Zusatzinformation:Die missbräuchliche Verwendung von K.O.-Tropfen wird nicht eigens in der Kriminalstatistik österreichweit ausgewertet; sie ist meist sehr schwer nachweisbar, die Dunkelziffer spielt daher ebenso eine Rolle.PräventionstippsDa man K.O.-Tropfen nicht sehen, nicht riechen und nicht schmecken kann, steht den Betroffenen kaum eine sichere Strategie zur Verfügung, sich vor der heimlichen Zuführung der Tropfen zu schützen. Nach der Einnahme von K.O.-Tropfen merkt man zunächst nur, dass einem übel und schwindlig wird – so als hätte man zu viel Alkohol getrunken. Bereits vor dem Verlust des Bewusstseins machen die Tropfen willenlos und leicht manipulierbar. In diesem Vorstadium kann man noch eine Weile relativ normal reden und sich bewegen, ohne, dass es für einen Außenstehenden erkennbar ist, dass man bereits einen kapitalen „Blackout“ hat. Dies erklärt, warum K.O.-Tropfen von den Tätern problemlos in öffentlichen Lokalen und Discos verabreicht werden können. Dem Täter bleibt danach noch genügend Zeit, die betäubten willenlosen Opfer an einen Ort seiner Wahl zu führen.Wie kann man sich vorbeugend verhalten und schützen?Lassen Sie Ihr Glas nie unbeobachtetBesprechen Sie mit Freunden, dass sie gegenseitig auf Ihre Gläser achtenNehmen Sie nur Getränke an, deren Weg Sie von der Theke an verfolgen könnenSei Sie sich bewusst, dass auch Bekannte zu Tätern werden könnenZögern Sie nicht, eine Feier oder Disco zu verlassen, wenn Sie sich dort nicht sicher fühlenWenden Sie sich an das Personal oder Freunde, wenn Ihnen plötzlich übel oder schwindlig wirdSuchen Sie sofort einen Arzt auf, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen K.O.-Tropfen verabreicht wurdenWenn sich für Sie Anhalte einer Straftat ergeben, sollten Sie vor einer Anzeige bei Polizei nicht zurückschrecken! In diesem Falle ist es sehr hilfreich alle Beweismittel zu sichern.Presseaussendung vom 17.01.2017, 11:33 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück
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