Horror Clowns in Salzburg

In den letzten Tagen kam es auch in Salzburg vermehrt zu Vorfällen mit Horror Clowns. Die Polizei geht hart gegen diese Personen vor. Wer als solcher Clown aktiv wird, macht sich strafbar. In schwerwiegenden Fällen droht eine Gefängnisstrafe.Wenn sich jemand verkleidet, sollte man sich über das Überschreiten der Hemmschwelle bewusst sein. Diese Schwelle ist dann erreicht, wenn es für das Gegenüber nicht mehr lustig erscheint. In erster Linie geht es um schlechte Scherze und um das Erschrecken von Menschen. Eine unmittelbare Gefahr dürfte von den Verkleideten nicht ausgehen.Strafen/KonsequenzenErschreckt man jemanden, begeht man eine Verwaltungsübertretung wie eine Störung der öffentlichen Ordnung oder auch eine Anstandsverletzung. Oder aber man befindet sich bereits im Strafrecht: wenn man zum Beispiel mit einer Axt als Clown herumstreift, könnte das den Tatbestand einer Nötigung oder einer gefährlichen Drohung erfüllen. Wer, zumindest bedingt vorsätzlich, eine Person erschreckt und dadurch eine körperliche Beeinträchtigung oder Verletzung herbeiführt, weil diese Person zum Beispiel ihr Fahrrad verreißt oder beim Laufen stolpert, ist dafür verantwortlich.Was sollte beachtet werdenEs sollten alle gewarnt werden, die mit dem Gedanken spielen, diesen absolut nicht spaßigen und sinnlosen Trend nachzumachen. Waffen oder Waffenattrappen können in Panik zu Notwehrhandlungen des Gegenübers führen. Auch Einsatzkräfte gehen grundsätzlich von der Echtheit einer Waffe aus.Soziale NetzwerkeMan sollte nicht außer Acht lassen, dass auf Sozialen Medien gezielt gepostet wird, um dort mehr Aufmerksamkeit zu erregen.Grundsätzlich gilt – bei Clown Sichtungen den Polizei Notruf zu wählen und sich von der Örtlichkeit entfernen.

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