Entsprechend dem aus den USA übernommenen Halloween-Trend werden auch heuer wieder Kinder und Jugendliche in der Nacht zum 1. November an den Haustüren klingeln, Süßigkeiten verlangen oder Saures versprechen.Wenn die Haustüre verschlossen bleibt oder die Jugendlichen leer ausgehen, kann es schon vorkommen, dass dem Wohnungsbesitzer ein Streich gespielt wird. Ein Streich, der auch mit einer Sachbeschädigung enden kann. Doch nur weil Halloween ist, sind diese Delikte nicht straffrei.Auch wenn Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt.Deshalb richtet die Polizei die Bitte an alle Erziehungsberechtigte, noch vor Halloween mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen. Machen Sie Ihre Kinder darauf aufmerksam, dass manche „Streiche“ gerichtlich strafbare Handlungen darstellen und erklären Sie Ihnen den besten Weg für Ihre „Halloween-Tour“.Zu den häufigsten Delikten zählen:Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit EiernDas Beschmieren von Hauswänden und FahrzeugenDas Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch FensterDas Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in BriefkästenDas Zerstören von BlumenbeetenDas Auskippen von MülltonnenDas Bedrohen von Anwohnern an der Haustür (wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben)Das Bestehlen anderer Kinder und JugendlicherLärmbelästigungen von Anwohnern
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Halloween steht vor der Tür
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