Gewerbsmäßiger Diebstahl
Gewerbsmäßiger Diebstahl Presseaussendung der Polizei SalzburgAm 08.09.2018 erstattete der Geschäftsführer eines Supermarktes in Zell am See die Anzeige, dass es seit mehreren Monaten Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung der Tageslosungen geben soll. Im Zuge der Erhebungen erhärtete sich der Verdacht gegen eine Angestellte. Mit dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlung konfrontiert, war die Mitarbeiterin geständig, im Zeitraum von rund drei Monaten zahlreiche Artikel doppelt eingescannt, in weiterer Folge als Retourware zurückgebucht und den Warengeldwert aus der Kasse entnommen zu haben. Der dadurch entstandene Schaden liegt im niedrigen vierstelligen Eurobereich. Die Beschuldigte wird bei der Staatsanwaltschaft Salzburg wegen Verdacht des Gewerbsmäßigen Betruges zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 17.09.2018, 18:28 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück