Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol und Suchtmittlel
Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol und Suchtmittlel Presseaussendung der Polizei SalzburgGeschwindigkeitsübertretungen, Alkohol und SuchtmittlelAm Nachmittag des 11. Februar 2021, konnte durch eine Zivilstreife ein Fahrzeuglenker festgestellt werden, der seinen PKW auf der A10 zwischen Kuchl und Golling in Richtung Villach mit einer Geschwindigkeit von 189 km/h, bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h lenkte. Der aus Deutschland stammende 35-Jährige konnte durch die Zivilstreife an der Raststation Golling angehalten werden. Hierbei gab der Lenker an, die Beschränkung zwar bemerkt aber aus unbekannten Gründen nicht befolgt zu haben.In den Nachtstunden des 11.02.2021 wurde eine Streifenbesatzung der Verkehrsinspektion im Zuge einer Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet von Salzburg auf einen PKW aufmerksam, welcher die Innsbrucker Bundesstraße offensichtlich mit viel zu hoher Geschwindigkeit in Fahrtrichtung stadtauswärts befuhr. Die Messung des PKWs ergab dabei eine Geschwindigkeit von 138 km/h bei erlaubten 50 km/h, weshalb die Anhaltung des PKW erfolgte.Beim 31-jährigen Lenker des Fahrzeuges konnte sodann ein deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden.Der durchgeführte Alkomattest ergab dabei ein relevantes Messergebnis von 1,02‰ , weshalb der Führerschein an Ort und Stelle vorläufig abgenommen wurde.Am Abend des 11. Februar 2021 wurde eine Streifenbesatzung der Autobahnpolizei Anif im Zuge von Schwerpunktkontrollen hinsichtlich Alkohol und Drogen im Stadtgebiet von Hallein auf einen PKW aufmerksam, als dieser in einer unsicheren Fahrweise einen Kreisverkehr passierte. Der syrische Lenker konnte in weiterer Folge in der Wiestal Landesstraße angehalten und kontrolliert werden. Im Zuge dieser Kontrolle wies der 21-jährige Symptome einer Beeinträchtigung auf. Der durchgeführte Alkoholvortest erbrachte ein negatives Ergebnis. Ein daraufhin durchgeführter Drogentest verlief positiv auf THC, weshalb er zur klinischen Untersuchung einem Arzt vorgeführt wurde. Durch den Arzt wurde daraufhin die Fahruntauglichkeit festgestellt. Der Führerschein konnte dem Lenker nicht abgenommen werden, da dieser nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung war.Die betroffenen Lenker werden jeweils bei der zuständigen Verwaltungsbehörde angezeigt.Presseaussendung vom 12.02.2021, 06:27 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück