Gegenseitige Körperverletzungen, Nötigung und Sicherstellung einer Schreckschusswaffe

Gegenseitige Körperverletzungen, Nötigung und Sicherstellung einer Schreckschusswaffe Presseaussendung der Polizei SalzburgGegenseitige Körperverletzungen, Nötigung und Sicherstellung einer SchreckschusswaffeAm 28.12., gegen 20 Uhr, suchte eine 21-jährige gebürtige Grazerin die Wohnung ihres 22-jährigen Ex-Lebensgefährten auf, um ihre restlichen Besitztümer aus der Wohnung zu holen. Weil sie Angst vor ihrem Ex-Freund hatte, kam sie in Begleitung einer 31-jährigen Freundin und eines 37-jährigen Deutschen. Nach anfänglichen verbalen Auseinandersetzungen der Beteiligten holte der Exfreund eine Gaspistole hervor und richtete sie in das Gesicht des männlichen Begleiters der Exfreundin und forderte diesen auf, die Wohnung zu verlassen. Darauf folgte eine körperliche Auseinandersetzung, bei der der Wohnungsinhaber dem männlichen Begleiter mehrmals mit der Gaspistole ins Gesicht schlug. Auch der weiblichen Begleitung schlug er ins Gesicht. Diese versetzte dem Angreifer ebenfalls mehrere Schläge. Im Zuge des Polizeieinsatzes wurde gegen den Wohnungsbesitzer ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen und die Gaspistole sichergestellt.Presseaussendung vom 29.12.2018, 07:05 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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