Flüchtenden Mopedlenker nach Verfolgungsjagd angehalten
Flüchtenden Mopedlenker nach Verfolgungsjagd angehalten Presseaussendung der Polizei SalzburgFlüchtenden Mopedlenker nach Verfolgungsjagd angehaltenEin 15-jähriger Pongauer fuhr am frühen Nachmittag des 3. Mai 2017, mit dem Moped eines Freundes entlang der alten Bundesstraße, in St. Johann im Pongau. Dieses Moped war nicht zum Verkehr zugelassen. Daher montierte der Schüler kurzerhand das Kennzeichen eines anderen Mopeds, welches ebenfalls seinem Freund gehört und auch angemeldet ist. Im St. Johanner Ortsteil Urreiting, kam der 15-Jährige,auf dessen Sozius ein anderer Freund saß, mit besagtem Moped einer Polizeistreife entgegen. Den Beamten fiel das Kennzeichen auf, sie wendeten ihre Fahrzeug und nahmen die Verfolgung auf.Der Schüler beschleunigte das offenbar getunte Moped und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit. Er konnte jedoch nach kurzer Strecke mit Blaulicht und Folgetonhorn eingeholt werden. Jedoch bog er auf den entlang der Salzach führenden Geh- und Radweg ab. Er setzte seine Flucht vor den Beamten mit knapp 80 Stundenkilometern fort. Immer wieder kamen an unübersichtlichen Stellen Radfahrer entgegen. Fußgänger mussten teils zur Seite springen um einer Kollision zu entgehen. Im Bereich einer Brückenunterführung bog er wieder auf die Bundesstraße ein. Zwischenzeitlich beteiligten sich drei Polizeistreifen an der Verfolgung.Letztlich gelang es den Beamten den Flüchtenden im Gemeindegebiet von Bischofshofen, auf einer Brücke zu stoppen, wo dieser einem stehenden Polizeifahrzeug ausweichen musste und dabei langsamer wurde. Von zwei bereits ausgestiegenen Beamten der Polizeiinspektion Bischofshofen wurde der Lenker schließlich vom Moped geholt und zu Boden gebracht.Die Flucht des jungen Mannes führte über eine Strecke von knapp sieben Kilometern. Als Rechtfertigung für seine Flucht gab er an, dass er in Panik geriet, als er die Polizei sah, da er keinen Führerschein besitzt. Die Jugendlichen werden wegen unzähliger Übertretungen der StVO sowie wegen mehreren Delikten nach dem Strafrecht zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 03.05.2017, 19:26 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück