Falsche Identität bei Asylantrag Presseaussendung der Polizei SalzburgEin 46-jähriger Tunesier gab beim Asylantrag in Österreich im August 2014 eine falsche Identität an. Seit diesem Datum bezog der Mann fortlaufend Leistungen aus der Grundversorgung des Landes Salzburg. Die Summe ist unbekannt. Zudem besitzt der Asylwerber eine Aufenthaltsberechtigungskarte mit einer weiteren, falschen Identität. Diese Karte war vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) bereits für ungültig erklärt. Der Tunesier gab die Karte nicht ab und meldete sich damit bei verschiedenen Gemeinden mit Hauptwohnsitz an. Bei einem weiteren Behördengang in Hallein wies der 46-Jährige einen tunesischen Reisepass vor. Die Daten stimmten dort nicht mit jenen des Meldezettels überein. Die Mitarbeiter meldeten dies den Behörden. Kurze Zeit später, am 2. Mai 2017 kontrollierten Polizisten aus Hallein den Tunesier im Stadtgebiet. Nach anfänglichem Leugnen gestand der Tunesier die falschen Angaben zur Identität bei der Asylantragstellung. Zudem hat der Asylwerber ein aufrechtes Einreise- und Aufenthaltsverbot. Nach Kontaktaufnahme mit dem BFA ordneten diese eine Anzeige auf freiem Fuß an. Die Aufenthaltsberechtigungskarte wurde sichergestellt.Presseaussendung vom 03.05.2017, 12:29 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück
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