Fahndungserfolge durch Schengenfahnder Presseaussendung der Polizei SalzburgAm 21.10.2014, gegen 20.00 Uhr wies ein 50-jähriger afghanischer Asylwerber den Beamten bei einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle lediglich eine Kopie, einer Übersetzung, eines nationalen afghanischen Führerscheins vor. Nachdem dieser weder die Originale der Übersetzung vorweisen konnte, noch beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ein afghanischer Führerschein im Akt registriert ist, wurde diesem die Weiterfahrt untersagt und eine Anzeige nach dem Führerscheingesetz vorgelegt. Gegen 20.00 Uhr konnte in 5020 Salzburg ein 49 jähriger Bosnier festgenommen werden, da er einen Strafbetrag nicht bezahlen konnte. Dieser wurde zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen in das Polizeianhaltezentrum Salzburg überstellt. Weiters wurden im Zuge der Streifentätigkeit in der Nacht zum 22. Oktober 2014, drei weibliche Personen angehalten, welche dem Straßenstrich zugeordnet werden konnten. Sie werden nach den geltenden Bestimmungen zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 22.10.2014, 06:07 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück
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