Fälschung von Beweismittel
Fälschung von Beweismittel Presseaussendung der Polizei SalzburgAm Nachmittag des 29. Mai 2017 wurde im Zuge einer Schwerverkehrskontrolle auf der A 10 Tauernautobahn, im Bereich des Parkplatzes Eben Süd, bei einem 30-jährigen österreichischen Lastkraftwagenfahrer festgestellt, dass er eine Bescheinigung von seiner Firma mit sich führte, wo bestätigt wurde, dass er den ganzen Monat Mai keine Lenktätigkeiten durchgeführt hatte. Bei der Durchsicht seiner Tachoscheiben stellte sich jedoch das Gegenteil heraus. Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Salzburg müssen weitere Erhebungen durchgeführt werden. Der Sachverhalt wird nach Abschluss der Staatsanwaltschaft angezeigt.Presseaussendung vom 30.05.2017, 06:53 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück