Demonstration in der Salzburger Altstadt
Demonstration in der Salzburger Altstadt Presseaussendung der Polizei SalzburgAm frühen Nachmittag des 17. Jänner 2021 trafen sich ungefähr 80 Personen im Bereich des Mozartplatzes in der Salzburger Altstadt, um in Form eines gemeinsamen Spazierganges öffentlich zu demonstrieren. Die Landespolizeidirektion Salzburg befand sich mit den Vertretern der Versammlungsbehörde, sowie einer angemessenen Anzahl an uniformierten und zivilen Kräften im Einsatz. Der Magistrat Salzburg hatte einen Amtsarzt als Vertreter der Gesundheitsbehörde im Einsatz, welcher gemeinsam mit der Landessanitätsdirektorin vor Ort war. Aus den Erfahrungen der letzten Wochen, dahingehenden Ankündigungen im Internet und der Situation vor Ort wertete die Versammlungsbehörde das Zusammenkommen dieser Personen und den angekündigten Spaziergang als Versammlung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. Auf Basis des Versammlungsgesetzes und der Covid19-Maßnahmenverordungen wurden die Teilnehmer daher vor ihrem Abmarsch, mittels mehrfacher Megafondurchsagen durch die Polizei, darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei diesem Spaziergang um eine unangemeldete Versammlung handle und sohin gemäß Covid19-Maßnahmenverordnungen ein enganliegender Mund-Nasen-Schutz zu tragen und zugleich der geltende Mindestabstand einzuhalten seien.Die Menge begann gegen 14.00 Uhr selbständig, sich in Richtung Mozartsteg und weiter entlang des Salzachufers in Richtung Mülln in Bewegung zu setzen. Nach dem dortigen Wechsel auf die gegenüberliegende Salzachseite bewegte sich die Spaziergänger wieder zurück in Richtung Mozartsteg. Im Verlauf des Spazierganges schlossen sich stetig weitere Teilnehmer diesem Marsch an, weshalb schlussendlich ungefähr 430 Personen an der Versammlung teilnahmen. Nach einer neuerlichen Überquerung des Mozartsteges begaben sich die Teilnehmer zu einer weiteren Runde auf die andere Salzachseite und spazierten wiederum in Richtung Mülln.Die Versammlungsteilnehmer hielten mitunter sehr großzügige Abstände zueinander ein. Gruppen, bei denen diese enger zueinander gingen, waren offensichtlich Familienverbände, viele mit Kindern, oder als einzelne Paare erkennbar. Die Landessanitätsdirektorin und der Amtsarzt des Magistrates der Stadt Salzburg teilten diese Wahrnehmungen und erkannten keinen Grund für ein polizeiliches Einschreiten. Lediglich bei zwei Personengruppen erkannte man übereinstimmend, dass es zu überprüfen sei, ob die Personen tatsächlich im gemeinsamen Haushalt leben würden. Aus einsatztaktischen Gründen wurde gemeinsam mit dem Vertreter des Gesundheitsamtes vereinbart, eine Kontrolle dieser Gruppen im Verlauf der zweiten Marschrunde vorzunehmen. Der Kontrollort wurde nahe dem Müllnersteg festgelegt. Als sich die Polizeikräfte zu dieser Kontrolle dort positionierten, löste sich die Versammlung auf der gegenüberliegende Salzachseite selbständig auf, sodass die geplanten Kontrollen nicht durchgeführt werden konnten. Dies führte dazu, dass die Versammlung gegen 14:45 Uhr behördlich für beendet erklärt wurde.In der abschließenden Beurteilung des Einsatzes wurde aus gesundheitspolizeilicher Sicht festgehalten, dass eine Gefährdung des öffentlichen Wohles, hier der Gesundheit anderer auf Grund der eingehaltenen Abstände, nicht vorlag. Ein restriktives polizeiliches Einschreiten hätte die Gesundheitsgefährdung bei der Veranstaltung erhöhen können, ein weiteres Einschreiten sei aus gesundheitspolizeilicher Beurteilung nicht notwendig.Im Verlauf der Veranstaltung erfolgten keine polizeilichen bzw. gesundheitsbehördlichen Ahndungen. Die Anzahl etwaiger, im Vorfeld oder nach der Versammlung erfolgter, Ahndungen nach den Covid19-Maßnahmenverordhungen werden nach der statistischen Auswertung für den Vormittag des 18. Jänner 2021 erwartet.Presseaussendung vom 17.01.2021, 18:23 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück