Delikte nach dem Suchtmittel- und Waffengesetz in Salzburg
Delikte nach dem Suchtmittel- und Waffengesetz in Salzburg Presseaussendung der Polizei SalzburgDelikte nach dem Suchtmittel- und Waffengesetz in SalzburgAm Nachmittag des 2. Juli 2018 kontrollierten Polizisten in Salzburg-Mülln einen 33-jährigen Türken. Dabei stellten die Beamten eine geringe Menge Suchtmittel, eine elektronische Feinwaage sowie ein Klappmesser vorläufig sicher. Gegen den Mann besteht ein aufrechtes Waffenverbot. Er wird an die Staatsanwaltschaft Salzburg Fuß angezeigt.Presseaussendung vom 02.07.2018, 18:53 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück