Canyoningunfall in der Strubklamm Presseaussendung der Polizei SalzburgAm 22. August 2015, kurz nach 11.00 Uhr stieg eine geführte Canyoning-Gruppe, bestehend aus einem Führer und 7 Teilnehmern, über den Originaleinstieg in die Strubklamm ein. Gegen 12.00 Uhr traf die Gruppe bei der sogenannten „Rutsche“ im „Bereich 2“ der Klamm ein. Der Führer stellte es seinen Teilnehmern frei, sich abseilen zu lassen oder einen Sprung von einer Höhe von 7 oder 12 m in einen tiefen Wassergumpen auszuführen. Das Gros der Gruppe entschied sich dabei für den 12 m-Sprung. Nachdem der Führer die Gruppe über die notwenigen Vorsichtsmaßnahmen und die richtigen Sprungtechniken unterrichtet hatte, sprangen die Mitglieder einzeln von einem Felsvorsprung in das Wasserbecken. Vermutlich infolge zu geringer Körperspannung tauchte eine 17-jährige Niederösterreicherin dermaßen unglücklich ins Wasser ein, dass sie sich dabei eine Verletzung der Wirbelsäule unbestimmten Grades zuzog. Da die Verletzte über starke Schmerzen klagte und nicht mehr weiter vermochte, wurde um 12.46 Uhr per Handy über Notruf die Leitstelle des Roten Kreuzes Salzburg um Hilfe ersucht. Diese beauftragte den Notarzthubschrauber mit der Bergung. Parallel wurden 6 Mann der Canyoning-Gruppe Nord der Bergrettung sowie ein Mitglied des Canyoning-Kompetenz-Teams der Alpinpolizei alarmiert. Das verletzte Mädchen konnte vom Notarzthubschrauber mit einem flexiblen Bergetau mit einer Länge von etwa 90 m aus der steilen Klamm geborgen und nach ärztlicher Versorgung in die Unfallchirurgie des Landeskrankenhaus Salzburg eingeliefert werden.Presseaussendung vom 22.08.2015, 19:09 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück
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Canyoningunfall in der Strubklamm
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