Betrugsmasche mit Nachnahme-Zahlungen Presseaussendung der Polizei SalzburgAnfang April wurde ein Pinzgauer auf einer Social-Media-Plattform auf eine Uhr aufmerksam, die unter dem Namen einer bekannten Supermarktkette angeboten wurde. Der Mann klickte auf das Angebot und gab auf einer Domain seine Daten bekannt. Als er einige Tage später das Paket erhielt, bezahlte er den Betrag von knapp 130 Euro per Nachnahme. Im Paket befand sich jedoch nur eine wertlose Uhr.Da es bereits öfter zu Betrugsfällen mit diesem Zahlungsmodus gekommen ist, gibt die Polizei hier einige Präventionstipps:Zahlung per NachnahmeUm Vertrauen zu schüren, sind die Geräte per Nachnahme zu bezahlen. Das heißt, die vermeintliche Ware wird ohne vorhergehende Zahlung an die Besteller:innen verschickt. Bezahlt wird erst bei Übergabe des Pakets an die bestellende Person. Das mag im ersten Moment vertrauenserweckend klingen, hat man als bestellende Person bei Zahlung doch bereits das Paket in Händen. Anders als bei der Zahlung per Vorkasse in Fake-Shops, wo Geld überwiesen, aber nie ein Paket geliefert wird, muss hier also tatsächlich die Lieferung eines Pakets erfolgen. Die böse Überraschung folgt aber direkt im Anschluss an Lieferung und Zahlung beim Öffnen des Pakets. Dieses enthält nämlich nicht die versprochene Ware.info iconKeine Sicherheit bei Zahlung per Nachnahme: Kriminelle setzen aktuell vermehrt auf Zahlung per Nachnahme! Bestellende fühlen sich sicher, weil für eine Zahlung tatsächlich ein Paket geliefert werden muss. Wenn beim Auspacken der Bestellung der Betrug auffällt, sind die Postangestellten aber bereits weg und es besteht kaum Möglichkeit auf Rückholung des Geldes!Bereits bestellt, aber noch nichts bezahlt?Wer in einem Fake-Shop per Nachnahme bestellt, aber noch nichts bezahlt hat, verweigert am besten die Annahme der Lieferung. Wird die Nachnahmegebühr nicht bezahlt, geht das Paket dadurch an den Herkunftsort zurück. So wird eine Zahlung an Kriminelle vermieden.Es wurde bereits per Nachnahme bezahlt?Wer bereits per Nachnahme für eine Bestellung in einem betrügerischen Online-Shop bezahlt hat, hat leider kaum Möglichkeit auf Rückbuchung des Geldes. Ansprechperson für eine Rückerstattung ist hier nämlich grundsätzlich nicht die Post, bei der bezahlt wurde, sondern der betrügerische Online-Shop, der aber in aller Regel nicht auf derartige Anfragen reagiert. Die einzige Möglichkeit liegt daher erfahrungsgemäß in der Erstattung polizeilicher Anzeige.Weitere Tipps:Betrug mit Nachnahmepaketen: So schützen Sie sich (mimikama.org)Presseaussendung vom 12.08.2024, 08:59 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück
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