Anzeigen nach dem Fremdengesetz

Anzeigen nach dem Fremdengesetz Presseaussendung der Polizei SalzburgAm 03.04.2014, 11:25 Uhr, wurde ein 37-jähriger, unsteter nigerianischer Staatsangehöriger einer fremdenpolizeilichen Kontrolle unterzogen, dieser konnte einen italienischen Aufenthaltstitel sowie eine Verfahrenskarte nach dem AsylG aufweisen. Da dieser jedoch nur berechtigt ist, im Bereich der BH Vöcklabruck aufhältig zu sein, wird dieser nach dem FPG zur Anzeige gebracht. Weiters ist er nicht gemeldet.Im Stadtgebiet von Salzburg wurden drei Asylwerber kontrolliert, welche sich alle illegal im Bundesgebiet aufhalten Die drei Männer, 24, 26 und 32 Jahre alt aus der Türkei, dem Sudan sowie aus Georgien werden auf freiem Fuß angezeigt.Presseaussendung vom 04.04.2014, 06:04 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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