Anzeige wegen Körperverletzung und nach dem Suchtmittelgesetz
Anzeige wegen Körperverletzung und nach dem Suchtmittelgesetz Presseaussendung der Polizei SalzburgAnzeige wegen Körperverletzung und nach dem SuchtmittelgesetzAm 5. März 2016, gegen 4.00 Uhr, wurden in einem Lokal in Zell am See zwei einheimische Frauen im Alter von 19 und 20 Jahren vom Roten Kreuz versorgt, nachdem sie das Bewusstsein verloren hatten. Nach der Erstversorgung durch das Rote Kreuz waren die Frauen wieder ansprechbar und wurden in das Krankenhaus Zell am See gebracht. Ein 19-jähriger Deutscher steht im Verdacht den beiden Frauen eine bisher unbekannte Substanz, die einen Rausch verursachte, in deren Getränke gemischt zu haben. Der Beschuldigte gab an, dass er schon seit längerer Zeit Drogen, konkret Cannabis und Kokain, konsumieren würde. Ein durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv und ein Alkovortest ergab einen Wert von 1,04 Promille. Der Beschuldigte zeigte sich bei der Einvernahme nur zum Suchtmittelkonsum geständig. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Deutsche bei der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt.Presseaussendung vom 05.03.2016, 11:00 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück