Anzeige nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und Fremdenpolizeigesetz

Anzeige nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und Fremdenpolizeigesetz Presseaussendung der Polizei SalzburgAnzeige nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und FremdenpolizeigesetzBei einer Kontrolle durch die Finanzpolizei wurde am 21.7.2016, in einem Hotelbetrieb in Pinzgau, eine bosnische Staatsangehörige angetroffen, welcher als Küchengehilfin beschäftigt war. Sie hatte keine arbeitsmarktrechtliche Bewilligung und bei der Überprüfung des Reisepasses stellte sich heraus, dass die Frau rechtswidrig ins Bundesgebiet eingereist war.Eine Sicherheitsleistung wurde eingehoben und die freiwillige Ausreise gestattet.Presseaussendung vom 21.07.2016, 17:57 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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