Alarm! Echt- oder Fehlalarm?

Fehlalarmauslösungen im Bundesland Salzburg!Die Ausgangslage für die Polizei ist immer die Gleiche: irgendwo im Bundesland wird ein Alarm ausgelöst. Mit dem Einsatzauftrag der Sicherheitsleitstelle oder Bezirksleitstelle ist jedoch meist nicht bekannt, ob es sich dabei um einen Echt- oder Fehlalarm handelt. Weshalb bei jeder Alarmauslösung die Gefahrenerforschung mit der notwendigen Eigensicherung beginnt.Im Rahmen der polizeilichen Aufgabenstellung zum Schutz von Leib und Leben, Gesundheit und Vermögen sind Alarmanlagen direkt mit der polizeilichen Einsatzzentrale oder über eine Sicherheitszentrale eines privaten Sicherheitsunternehmens verbunden. Optische oder akustische Alarmanlagen runden die möglichen Arten von Alarmauslösungen ab. Die Exekutive hat die Einsatzbearbeitungen von Alarmauslösungen wahrzunehmen.Alarmgesicherte Objekte finden sich beispielsweise bei• Banken• Gewerbebetrieben (Juweliere, Poststellen, Gaststätten, Trafiken, Tankstellen, Hotelbetriebe etc.)• Privatobjekten (Wohnhäuser, Villen, Ferienhäuser, Garagen etc.) • Öffentlichen Objekten (Schulen, Museen, Burgen, Schlösser, Gerichte, Gemeindeämter etc.).Eine Aufarbeitung der tatsächlichen Fehlalarmauslösungen im Jahr 2012 ergab im Bundesland Salzburg insgesamt 2.351 Fehlalarme.Im Jahr 2013 wurden insgesamt 2.391 Fehlalarme verzeichnet.Die tägliche Durchschnittszahl liegt bei 6,5 Fehlalarmauslösungen.Fazit:Seitens der Polizei musste man in den vergangenen zwei Jahren 4.742-mal von einer Gefahrensituation ausgehen, die schlussendlich nicht gegeben war. Bei der Unterscheidung von Fehlalarmen nach den Auslösungsgründen wurden drei wesentliche Kategorien unterschieden:• unbekannte Ursache• technisches Gebrechen • fehlerhafte BedienungFehlalarmauslösungen aus „unbekannter Ursache“ und durch „fehlerhafte Bedienung“ sind die Hauptgründe für Alarmauslösungen. Die „unbekannte Ursache“ lässt keine schlüssige Nachvollziehbarkeit der Auslösung zu, das kann sei Auslösung durch einen nicht gleich erkennbaren technischen Defekt an einem Rolltor, ein fehlerhaftes Öffnen oder Schließen durch einen Menschen oder eine Gewalteinwirkung durch „Dagegentreten“ ohne erkennbare Beschädigung).Die Ursache bei einer „fehlerhaften Bedienung“ liegt nahezu ausschließlich beim Menschen, da aus Unachtsamkeit, Außerachtlassung der notwendigen Sorgfalt oder auch „Gedankenlosigkeit“ Alarme ausgelöst werden. Auch Witterungseinflüsse und Tiere können hier als Auslösungsursachen festgestellt werden.Für einen ausgelösten Fehlalarm werden dem Verursacher Kosten nach der Sicherheitsgebühren-Verordnung vorgeschrieben. Bei Fehlalarmen beträgt der Fehlalarmkostenersatz grundsätzlich 218 Euro, bei Zustimmung zur automationsunterstützten Datenverarbeitung 131 Euro und für nicht antragspflichtige Anlagen 87 Euro.

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