Adventzeit und Alkohol
Die Adventzeit ist auch die Zeit der Weihnachtsmärkte und der Weihnachtsfeiern. Glühwein und Punsch riechen zwar verführerisch – die Auswirkungen des Alkoholkonsums können jedoch fatal sein.Es gelten die gesetzlichen Höchstgrenzen von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Für Probeführerscheinbesitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1-Promille-Grenze. Wer von der Polizei bei einer Verkehrskontrolle betrunken angetroffen wird, muss mit einer hohen Verwaltungsstrafe rechnen. Außerdem mit einer Vormerkung und ab 0,8 Promille mit der Entziehung der Lenkberechtigung.Alkohol am Steuer ist eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle in Österreich. Deshalb wird die Polizei in der Adventzeit unter anderem auch im Bereich der Weihnachtsmärkte Alkoholkontrollen durchführen.Der Morgen danach sollte ebenfalls nicht unterschätzt werden. Obwohl man sich nüchtern fühlt, kann im Blut noch ein Restalkoholbestand enthalten sein. Dies wiederum gilt es besonders für Probeführerscheinbesitzer, Lkw- und Busfahrer zu bedenken.Sollte trotzdem einmal kräftig gefeiert werden, darf man weder sich noch andere gefährden. „Eine Taxifahrt ist zwar nicht immer billig, aber trotzdem die beste und kostengünstigste Investition in die Verkehrssicherheit“, sagt Oberst Fritz Schmidhuber, Leiter der Verkehrsabteilung Salzburg.