Absichtlich schwere Körperverletzung mittels verbotener Waffe
Absichtlich schwere Körperverletzung mittels verbotener Waffe Presseaussendung der Polizei SalzburgAbsichtlich schwere Körperverletzung mittels verbotener WaffeAm 21. Mai, gegen 23.30 Uhr, kam es in einem Mehrparteienwohnobjekt im Stadtgebiet von Salzburg zu einer absichtlich schweren Körperverletzung mittels einer verbotenen Waffe. Zwei bislang unbekannte Täter läuteten an der Wohnung eines 38-jährigen Salzburgers. Als dessen Freundin die Wohnungstür öffnete, drängten die beiden sie zur Seite und begannen völlig unvermittelt auf deren Partner mittels Faustschlägen einzuschlagen. Nachdem das Opfer zu Boden ging, versetzten ihm die Unbekannten mehrere Schläge mit einem sog. Totschläger im Bereich des Oberkörpers und des Kopfes. Als die Freundin des Opfers die Polizei alarmierte, flüchteten die beiden Unbekannten. Eine unverzüglich eingeleitete Fahndung verlief ergebnislos. Das Opfer wurde mit einem Nasenbeinbruch und mehreren Prellungen in das Universitätsklinikum Salzburg eingeliefert. Die Hintergründe der Tat sind Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.Presseaussendung vom 22.05.2023, 07:05 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück