Der 25. Mai ist der internationale Tag der vermissten Kinder. In Salzburg sind aktuell 83 Personen, davon 7 Minderjährige abgängig. Die Polizei geht bei deren Auffindung immer neue Wege und setzt mit dem Kompetenzzentrum für abgängige Personen (KAP) einen Schwerpunkt auf Ursachenforschung und Prävention bis hin zur Vernetzung mit anderen Behörden im In- und Ausland.Es gehört zum Polizeialltag. Besorgte Angehörige erscheinen bei der Polizei. Aus dem engen Angehörigenkreis ist jemand abgängig.Nicht nur die Suche nach Abgängigen ist eine Herausforderung an die Polizeiarbeit. Für die Polizistinnen und Polizisten erfordert die „Angehörigenbetreuung“ ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Sensibilität. Die Angehörigen befinden sich meist in einem psychischen Ausnahmezustand. Trotzdem muss die Suche nach Abgängigen so schnell als möglich beginnen. Die letzten Stunden vor dem Verschwinden werden rekonstruiert, um Anhaltspunkte zu finden. Es kommt immer wieder vor, dass Angehörige bei der Abgängigkeitsanzeige Informationen verschweigen – etwa über einen heftigen Streit kurz vor dem Verschwinden oder über Besonderheiten, die für manche Anzeiger peinlich erscheinen. Das müssen die Ermittlungsbeamten berücksichtigen.Die Suche nach Abgängigen macht weder an Bundesländergrenzen noch Landesgrenzen Halt. Dem wurde seitens des Bundesministeriums für Inneres Rechnung getragen. Seit September 2013 gibt es im Bundeskriminalamt das KAP. Hier werden Informationen gebündelt und die operativen Einheiten in den Polizeiinspektionen und Landeskriminalämtern unterstützt.Der Zuständigkeitsbereich des KAP umfasst unter anderem: • Entwicklung und laufender Betreib einer Softwareanwendung zur statistischen Auswertung sämtlicher Informationen aus dem EKIS, die den Bereich der Fahndung nach abgängigen Personen betreffen• Herstellung von Handlungssicherheit bei den einschreitenden Beamten bei der Vollziehung der im Bereich der Abgängigenfahndung anzuwendenden Rechtsnormen• Entwicklung und Umsetzung von Möglichkeiten der Angehörigenbetreuung, im Bedarfsfall Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten in diesem Bereich• Erstellung von Analysen und Lagebildern, um Kenntnisse über etwaige Verhaltensmuster abgängiger Personen, insbesondere minderjähriger Abgängiger, erlangen zu können• Mitwirkung an der Entwicklung von nationalen und internationalen Präventionsmaßnahmen, verstärkte Zusammenarbeit mit Jugendhilfeeinrichtungen• Fortbildung für Sachbearbeiter, Durchführung von Schulungsveranstaltungen für interne und externe BedarfsträgerAbsolut unrichtig ist die weitverbreitete Meinung, Abgängigkeitsanzeigen werden von der Polizei erst nach 24 oder 48 Stunden aufgenommen. Für besorgte Angehörige wäre eine solche Vorgangsweise völlig unverständlich. Die interne Fahndung nach einem abgängigen Menschen wird sofort eingeleitet.Das KAP im Bundeskriminalamt steht zu den Amtsstunden (kein Journaldienst) für sämtliche Anfragen im Bereich Abgängigenfahndung per Email unter BMI-II-BK-2-4-2-KAP@bmi.gv.at und auch unter den Telefonnummern 01 24836 DW 985234 und 985267 zur Verfügung.
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