Was tun mit übrig gebliebenen Pyrotechnikartikel? LPD OÖWas tun mit übrig gebliebenen Pyrotechnikartikel?Jedes Jahr bleiben Pyrotechnikartikel, die von Privatpersonen für Silvester erworben wurden, übrig, weil sie aus irgend einem Grund nicht abgefeuert wurden. Hauptsächlich handelt es sich um die Kategorien F1 und F2. (F3 und F4 dürfen nur ausgebildete Pyrotechniker besitzen und die wissen, wie sie diese zu handhaben oder auch zu lagern haben)Was kann der Besitzer mit den übrig gebliebenen Pyrotechnikartikeln machen?- Sicher zwischenlagern für nächste Silvester oder einem andern Anlass. Lagerraum soll kühl, trocken und versperrbar sein, um den Zugriff Unbefugter (Kinder) zu verhindern; es soll ein Raum sein, bei dem ein Brandereignis nicht zu erwarten ist. Sollte es dennoch zu einem Brand im Objekt kommen, so ist die Feuerwehr auf das Vorhandensein von Pyrotechnikartikel hinweisen.- Rückgabe der Pyrotechnikartikel an einen befugten Verschleißer. Wenn dieser sie zurücknimmt, wird es zwar möglicherweise kein Geld geben, aber zumindest sind Pyrotechnikartikel in befugten Händen.- Auf keinen Fall dürfen Pyrotechnikartikel irgendwo „entsorgt“ werden – Altstoffsammelzentren dürfen sie nicht entgegennehmen und tun dies auch nicht.- Entsorger haftet für Folgeschäden! Sollte jemand Pyrotechnik „irgendwo“ ablegen und kommt sie in der Folge in unbefugte Hände (zB. Kinder) so haftet der „Entsorger“ für etwaige Folgeschäden.- Polizeidienststellen sind keine Abgabestellen für Pyrotechnikartikel. Wir beraten aber gerne, falls sie Fragen haben.Presseaussendung vom 02.01.2015, 11:44 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück
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