Tödlicher Unfall mit Gastherme – Nachtrag

Tödlicher Unfall mit Gastherme – Nachtrag Bezirk Braunau am InnTödlicher Unfall mit Gastherme – NachtragZum gestrigen Gasunfall wurde heute, am 25. Jänner 2019, ein Sachverständiger der BVS zur Begutachtung der Gasflasche samt Heizaufsatz entsandt. Nach den ersten Erkenntnissen des Sachverständigen hätte das Gerät laut angebrachten Warnhinweisetiketts nicht in geschlossenen Räumen verwendet werden dürfen. Wahrscheinlich kam es durch den fortwährenden Betrieb über mehrere Stunden in dem kleinen Raum mit geschlossenen Fenstern zur Kohlenmonoxidvergiftung der beiden Brüder. Bei der Vernehmung des Hausbesitzers gab dieser an, dass er das Gerät so wie seit vielen Jahren aufgestellt und in Betrieb genommen hätte. Als er selbst gegen 1 Uhr in das Wohnhaus schlafen ging habe er die Opfer mehrmals angewiesen vor dem zu Bett gehen die Gasflasche abzudrehen. Insbesondere der 48-Jährige habe öfter bei ihm übernachtet und sei mit dem Gerät bestens vertraut gewesen. Der 48-Jährige schwebt nach wie vor in akuter Lebensgefahr.Presseaussendung vom 24.01.2019Tödlicher Unfall mit GasthermeBezirk Braunau am InnEin Brüderpaar, 48 und 64 Jahre alt, aus dem Bezirk Braunau am Inn schliefen in der Nacht zum 24. Jänner 2019 in einem Nebengebäude des Wohnhauses eines gemeinsamen Freundes in Sankt Johann am Walde. In dem Nebengebäude war eine Gastherme in Betrieb, wobei die Abgase nicht abgeleitet wurden. Am 24. Jänner 2019 gegen 10:45 Uhr fand der 49-jährige Hausbesitzer, der im Wohnhaus geschlafen hatte, die beiden Brüder bewusstlos im Nebengebäude vor. Er brachte die beiden ins Freie und leitete sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen ein. Trotz sofortiger Reanimationsversuche konnte der Notarzt bei dem 64-Jährigen nur noch den Tod feststellen. Sein Bruder wurde reanimiert und in der Folge mit dem Rettungshubschrauber „Christophorus 10“ in das Klinikum Wels geflogen. Die Leichenbeschau ergab, dass der 64-Jährige durch eine Kohlenmonoxidvergiftung verstarb.Presseaussendung vom 25.01.2019, 20:49 UhrReaktionen bitte an die  LPD-Oberösterreichzurück

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