Tödlicher Kopfschuss mit Langwaffe
Tödlicher Kopfschuss mit Langwaffe Landeskriminalamt OÖEin 24-Jähriger aus Ried in der Riedmark steht in dringendem Verdacht, in den Abendstunden des 30. April 2016 seinem 54-jährigen Vater in seinem Zimmer eines Einfamilienhauses mit einem Gewehr eine tödliche Schussverletzung zugefügt zu haben. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand wollte der Vater seinem Sohn die Waffe entreißen, nachdem dieser in selbstmörderischer Absicht den Lauf des Gewehres an sein Kinn hielt. Dabei dürfte sich der Schuss gelöst haben. Die Ermittlungen wurden vom Landeskriminalamt OÖ (EB01-Leib, Leben und AB07-Tatortgruppe) übernommen. Die umfangreiche Spurenlage ist noch auszuwerten, außerdem steht eine gerichtsmedizinische Obduktion heran. Bis zu den Endergebnissen aller Untersuchungen wird der Sachverhalt laut den Ermittlern gegenwärtig als Grob Fahrlässige Tötung iSd § 81 StGB eingereiht, weswegen der Beschuldigte auf freiem Fuß verblieb. Allerdings wurde vom Amtsarzt eine Einweisung gem. § 8 UnterbringungsG verfügt, die auch vollzogen wurde. Der Beschuldigte ist zum Besitz der Waffe berechtigt. Weitere Ermittlungen werden vom Landeskriminalamt OÖ geführt.Presseaussendung vom 01.05.2016, 07:17 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück