Sucheinsatz auf der Wurzeralm
Sucheinsatz auf der Wurzeralm Bezirk KirchdorfAm 23. Februar 2023 um 19:10 Uhr wurde die Polizei Windischgarsten und die Bergrettungsortsstellen Spital am Pyhrn und Windischgarsten zu einem Sucheinsatz auf die Wurzeralm, Gemeinde Spital am Pyhrn beordert. Zwei steirische Schneeschuhwanderer, die über die Hintersteineralm auf die Wurzeralm aufgestiegen waren, hatten sich nach einem Aufenthalt in einer dort ansässigen Hütte, wieder an den Abstieg gemacht. Beim Abstieg verlor der Jüngere der beiden Wanderer, ein 30-Jähriger, aus dem Bezirk Liezen, eine Schuhsohle, woraufhin er allein den vermeintlich leichteren Weg über die Skipiste ins Tal wählte. Sein 43-jähriger Begleiter, ebenfalls aus dem Bezirk Liezen, stieg in der einsetzenden Dämmerung zur Hintersteineralm ab und fuhr anschließend mit seinem Pkw zur Talstation der Wurzeralm-Standseilbahn, wo er auf seinen Freund wartete. Als dieser jedoch nach geraumer Wartezeit nicht am vereinbarten Treffpunkt auftauchte, setzte er den Notruf ab. Insgesamt 25 Bergretter der Ortsstellen Spital am Pyhrn und Windischgarsten, der Pistendienst der Bergbahnen und die Alpinpolizei machten sich auf die Suche nach dem 30-jährigen Schneeschuhwanderer. Bei der großangelegten Suchaktion bemerkte ein erfahrener Bergretter, der mit Tourenskier die Forststraße zur Hintersteineralm abging, Fußspuren im Schnee, bei denen offensichtlich an einem Schuh die Sohle fehlte. Da sich diese Spuren beinahe bis zur Bundesstraße 138 verfolgen ließ, konnte damit gerechnet werden, dass sich der Abgängige nicht mehr im alpinen Gelände befand. Mithilfe seines Begleiters konnte der Mann schließlich, in erheblich angetrunkenem Zustand, in einem Lokal in Liezen aufgefunden werden. Er war den langen Weg vom Pyhrnpass bis dorthin, laut seinen Angaben, zu Fuß gegangen. Der Schneeschuhwanderer wird für die Kosten des Sucheinsatzes vermutlich aus eigener Tasche aufkommen müssen, da kein Versicherungsschutz besteht. Den ebenfalls alkoholisierten Begleiter des Abgängigen erwartet eine Anzeige nach dem Führerscheingesetz.Presseaussendung vom 24.02.2023, 06:06 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück