Die Evaluierung der Amtshandlung vom 7. März 2013 in Leonding ergab endeutig, dass die einschreitende Polizistin und der einschreitende Polizist richtig gehandelt haben.Die dramatischen Ereignisse in einem Wohnhaus in Leonding am 7. März 2013, bei denen eine offenbar geistig verwirrte Person im Zuge eines Handgemenges die Dienstwaffe eines Polizisten an sich riss, nahm Landespolizeidirektor Andreas Pilsl, M.A. zum Anlass die Amtshandlung zu evaluieren. „Es sollte dabei primär nicht um Schuldzuweisungen gehen“, betonte der Landespolizeidirektor. „Die Evaluierung sollte vor allem zeigen, ob wir als Organisation Polizei alles richtig gemacht haben oder ob es Verbesserungspotenzial gibt“.Die Evaluierung wurde gemeinsam vom Rechtsbüro, dem Büro für Wissens- und Qualitätsmanagement sowie von der Abteilung EGFA durchgeführt. Das Ergebnis ist eindeutig – insbesondere die Ersteinschreitenden hätten sich den einschlägigen Bestimmungen gemäß richtig verhalten!Am 27.03.2013 wurde der Bericht dem Landespolizeidirektor übergeben.“Mir ist wichtig, dass der Kollegin und dem Kollegen, die zunächst von einer Lärmerregung ausgehen durften und von der Person ohne Vorwarnung angegriffen wurden, die bestmögliche Hilfe und Unterstützung zukommt. Der Evaluierung zeigt, dass die beiden sich nichts vorzuwerfen haben.“, sagte Pilsl.
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in Oberoesterreich
Polizisten handelten richtig
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