Plakatierungsverordnung

Die neue Verordnung der Landespolizeidirektion Oberösterreich tritt mit 11.9.2023, betreffend das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken an öffentlichen Orten im Gebiet der Stadt Linz, in Kraft.Aufgrund § 48 des Mediengesetzes, BGBI.Nr. 314/1981 idgF, wird zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung angeordnet, dass das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken (S 1 Abs. 1 Z. 4 leg.cit.) an öffentlichen Orten im Gebiet der Stadt Linz nur: a) an folgenden Standorten, die in Anlage 1 planlich (siehe ua. Dokument) dargestellt sind und offensichtlich zum Anschlagen von Druckwerken bestimmt sind, oder b) an anderen Standorten, sofern sie nicht unter die im Abs. 2 angeführten Beschränkungen fallenerfolgen darf.