Neue Polizeiausbildung in OÖ

Ausschreibung von Ausbildungsplätzen für Polizistinnen und Polizisten bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich.Von der Landespolizeidirektion OÖ ist beabsichtigt, im Jahr 2018 Frauen und Männer für den Polizeidienst aufzunehmen. Die Ausbildung dauert zwei Jahre.Die Ausbildungsplätze werden gemäß §§ 20 und 21 Absatz 1 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl 85/1989 idgF, ausgeschrieben.Die Ausschreibungsfrist endet mit 30. November 2018Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildungsplätze müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:• österreichische Staatsbürgerschaft;• volle Handlungsfähigkeit;• ein Mindestalter von 18 Jahren bei Eintritt in den Polizeidienst; • bei Wehrpflichtigen der abgeleistete Präsenzdienst, bei Zivildienstpflichtigen der abgeleistete Zivildienst (für die Erlöschung der Zivildienstpflicht ist ein Antrag gem. § 6b Zivildienstgesetz erforderlich);• bis zum Beginn der Ausbildung eine Lenkberechtigung für die Klasse B, die ohne Auflagen, die eine fahrzeugbezogene Anpassung für diese Klasse vorsehen würden, erteilt wurde (§ 4 Abs. 1 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung);• ein unbeanstandetes Vorleben;Das Auswahlverfahren umfasst:• einen computerunterstützten Eignungstest im Sinne des Unterabschnittes B des AusG 1989 (Rechtschreib- und Grammatiktest, Intelligenztest und Persönlichkeitsfragebogen);• ein Aufnahmegespräch;• einen sportmotorischen Leistungstest (Laufen, Schwimmen, Liegestütze und medizinischer Bewegungskoordinationstest, Bergungssimulation);• eine polizeiärztliche Untersuchung zur Feststellung der körperlichen Eignung für den Polizeidienst; sämtliche notwendigen Facharztbefunde müssen von den Bewerberinnen und Bewerbern auf eigene Kosten beigebracht werden;• eine Abklärung der Vertrauenswürdigkeit im Zuge einer Sicherheitsüberprüfung gem. § 55 ff SPG.Die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach dem erreichten Punkteergebnis. Dieses gilt gemäß § 44 Abs. 4 AusG 1989 bundesweit auch für weitere Ausschreibungen der Landespolizeidirektionen, die innerhalb eines Jahres erfolgen – gerechnet ab dem Tag des letzten Teils des Auswahlverfahrens.Das Endergebnis des Auswahlverfahrens wird den Bewerberinnen und Bewerbern von der Landespolizeidirektion schriftlich mitgeteilt.Dienstverhältnis:Im Fall der Aufnahme wird ein Ausbildungsverhältnis begründet. Es dient zur Vorbereitung auf die Verwendung als Polizistin bzw. als Polizist („Exekutivbedienstete bzw. Exekutivbediensteter“) und enthält eine theoretische Ausbildung in einem Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive sowie Praktika in Polizeidienststellen.Das Ausbildungsverhältnis wird vorerst per Dienstvertrag auf 24 Monate befristet. Als Ausbildungsbeitrag gebührt ein monatliches Entgelt in der Höhe des Gehaltes einer Beamtin oder eines Beamten des Exekutivdienstes der Verwendungsgruppe E2c (Gehaltsstufe 1) – rund 1.633,00 Euro brutto. Die Bestimmungen des § 8a Abs. 2 VBG 1948 idgF (Sonderzahlung) sind anzuwenden. Ab dem 13. Monat des Vertragsverhältnisses gebühren überdies die für Exekutivbeamtinnen bzw. Exekutivbeamte der Verwendungsgruppe E2c vorgesehenen exekutivspezifischen Zulagen und Nebengebühren.Bei Ablegung der Dienstprüfung und nach Ende des befristeten Dienstverhältnisses wird ein öffentlich rechtliches Dienstverhältnis als Exekutivbedienstete bzw. Exekutivbediensteter der Verwendungsgruppe E2b begründet.Bewerbung:Schriftliche Bewerbungen können per Post oder persönlich bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich in Linz eingebracht werden. Berücksichtigt werden jene Bewerbungen, die spätestens am letzten Tag der Ausschreibungsfrist einlangen. Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sowie weitere Informationen zum Auswahlverfahren und zum Polizeiberuf allgemein sind im Internet unter www.bundespolizei.gv.at abrufbar oder bei der Landespolizeidirektion erhältlich.Gleichbehandlung:Gemäß § 7 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 idgF wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen um die ausgeschriebenen Ausbildungsplätze besonders erwünscht sind.

Schreibe einen Kommentar