LVwG bestätigt Rechtmäßigkeit einer Vereinsauflösung Landespolizeidirektion OÖLVwG bestätigt Rechtmäßigkeit einer VereinsauflösungDas Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat die bescheidmäßige Auflösung eines Vereines durch die Landespolizeidirektion bestätigt.Die Landespolizeidirektion hatte mit 6. Mai 2019 die Auflösung des „Verein für lebendige Kultur und Brauchtumspflege“ verfügt. Diesen Bescheid beeinspruchte der Verein, weshalb es zu einer Befassung des LVwG kam.Landespolizeidirektor Andreas Pilsl begrüßt die Entscheidung des LVwG: „Die Polizei wird immer genau hinschauen, wenn es zu Unrechtmäßigkeiten kommt – auch bei Vereinen mit politischem Hintergrund. Hier gilt es besonders gewissen Anfängen zu wehren.“Vorausgegangen waren bundesländerübergreifende Ermittlungen im Zusammenhang mit der so genannten „Identitären Bewegung“. Der Verein war dieser nahe gestanden und wurde von einer Vereinsverantwortlichen auch als „Scheinverein“ bezeichnet. Dies war der Anlass, weshalb die Landespolizeidirektion als zuständige Behörde die Vereinsauflösung verfügte.Presseaussendung vom 09.07.2019, 14:39 UhrReaktionen bitte an die LPD-Oberösterreichzurück
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