Kriminalisten klärten Vorrauszahlungsbetrug – „Rip Deal“
Kriminalisten klärten Vorrauszahlungsbetrug – „Rip Deal“ LKA OÖ – Ermittlungsbereich 5 (Betrug)Kriminalisten klärten Vorrauszahlungsbetrug – „Rip Deal“Im Zuge von umfangreichen Ermittlungen klärten Kriminalisten des Landeskriminalamtes OÖ einen Vorrauszahlungsbetrug – einen sogenannten „Rip Deal“. Bereits im Juli 2011 wurde in Rom ein Österreicher im Zuge eines „Rip Deals“ um rund 13.000 Euro erleichtert und ein anderer Österreicher im August 2011 in Padua um 200.000 Euro geschädigt.In beiden Fällen trat ein sogenannter Anbahner auf, der eine österreichische Telefonnummer verwendete und seine E-Mails von einem Internet-Café in Wien versandte. Dieser Anbahner blieb jedoch unerkannt. Von den Opfern bzw. Zeugen konnte schließlich ein 30-jähriger Franzose, der in Paris lebte, welcher als international tätiger Rip Dealer bekannt war, als Verdächtiger erkannt werden, der bei den Geldübergaben in Italien in Erscheinung trat. Gegen ihn wurde von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bereits ein EU-Haftbefehl erlassen. Im November 2011 reisten dessen Vater und Schwester extra aus Paris an und gaben die 200.000 Euro an das österreichische Opfer zurück.Im Mai 2014 übermittelte das Landeskriminalamt Kiel Informationen, wonach ein deutscher Staatsbürger von einer Person, die sich „Alias Al Hammer“ nannte, zu einem Geldtauschgeschäft in Italien animiert worden wäre. Der Deutsche erkannte rechtzeitig den Betrugsversuch und informierte die Polizei. Beim Abgleich der Daten erkannten die oberösterreichischen Kriminalisten, dass es sich hier um denselben Täter handelte, der im Jahr 2011 aufgetreten war. Auch damals schon war der Verdächtige für den Erstkontakt und die Anwerbung der Opfer verantwortlich.Durch zeitaufwendige Erhebungen konnte der Beschuldigte identifiziert werden. Am 11.Juni 2014 wurde der 30-Jährige – unmittelbar nach dem Versuch durch seiner Mittäter einen deutschen Staatsbürger in Bozen im Zuge eines „Rip Deals“ um 260.000 Euro zu erleichtern – an seinem Wohnsitz in Niederösterreich festgenommen. Er zeigte sich geständig derartige Straftaten als sogenannter „Telefon-Anbahner“ über zumindest ein bis zwei Jahre initiiert zu haben – die obig genannten Vollendungen bestritt er allerdings. Es besteht auch der begründete Verdacht, dass der Mann mit dem Erlös aus den Straftaten im November 2011 das Einfamilienhaus seiner Familie finanziert hatte. Auf Grund des bestehenden Haftbefehls wurde der 30-Jähriger in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert.Hintergrundinformation zum „RIP-DEAL“Wer sein Haus, Auto, seine Yacht, sein Rennpferd oder anderes zum Kauf anbietet oder einen Kreditgeber/Investor sucht, sollte aufpassen, dass er nicht auf Betrüger hereinfällt. Das zeigt sich vor allem darin, wenn Interessenten den Kaufpreis ohne zu Handeln sofort akzeptieren oder mehr bieten. Stutzig sollte man werden, wenn der vermeintliche Käufer den Verkäufer ersucht, nach Norditalien und hier insbesondere nach Mailand zu kommen, um das Geschäft abzuwickeln. Wird der Kauf/das Investment auch noch ohne Besichtigung der Immobilie oder ohne ausführliche Prüfung von Geschäftsunterlagen bestätigt, so ist dies ein untrügliches Zeichen, dass es sich um Betrüger handelt, die nach der Rip-Deal-Masche vorgehen.“Rip-Deal“ leitet sich von den englischen Wörtern „to rip“ (zerreißen, ausrauben) und „deal“ (Handel, Geschäft) ab. Es beschreibt das Vorgehen von Kriminellen, ihre Opfer bei vorgetäuschten Geldtauschgeschäften zu betrügen. Die Betrüger gehen dabei arbeitsteilig vor. Es gibt Anbahner, die potenzielle Opfer über Inserate aussuchen und per Telefon oder E-Mail kontaktieren und ködern. Der Anrufer bekundet Interesse, er will nicht handeln, sondern akzeptiert den Preis sofort. Er gibt mitunter vor, im Auftrag eines reichen, ausländischen Geschäftsmanns zu arbeiten. Der könne jedoch nicht nach Österreich reisen, deshalb müsse das Geschäft im Ausland, vorwiegend in Italien, abgewickelt werden. Die Tat wird schließlich von Komplizen im benachbarten Ausland ausgeführt. Dort passiert dann ein Geldtauschgeschäft: Als Bedingung für das vom Opfer begehrte Geschäft können entweder große gegen kleine Banknoten oder Schweizer Franken gegen Euros getauscht werden. Als Vorwand geben sie an, der Käufer habe Schwarzgeld bzw. Steuern hinterzogen.Dem potenziellen Opfer wird eine Provision für den Umtausch versprochen – mit der Begründung, dass beide Seiten davon profitieren würden. Die Betrüger bieten den Geldtausch zu guten Konditionen an, mit bis zu 30 Prozent Gewinn. Wer darauf einsteigt und beim nächsten Treffen Bargeld mitbringt, wird es gleich wieder los. Beim Geldwechsel werden den Opfern meist trickreich anstatt des zu tauschenden Geldbetrags Spielgeld (Faksimile) übergeben, oder das Geld wird in einem unbeobachteten Moment weggenommen.Die Polizei warnt davor, sich auf solche Geschäfte einzulassen. Betroffene sollten möglichst schnell die Polizei einschalten: Es ist bei dieser Art von Kriminalität besonders wichtig, um die Betrüger zu verfolgen. Das potenzielle Opfer erfährt nur Fantasienamen, Nummern von Wertkartenhandys und wechselnde E-Mail-Adressen. Zum Teil bedienen sich die Täter aber auch recht gut gemachter Websites. Wird jemand durch einen Rip-Deal geschädigt, sollte er umgehend die Anzeige bei der nächsten heimischen Polizeidienststelle erstatten. Bei Schwierigkeiten mit den örtlichen Behörden sollte mit der nächsten österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) Kontakt aufgenommen werden. Von privaten „Geldrückholaktionen“ ist dringend abzuraten!Rückfragehinweis:BezInsp Rupert Ortner, LKA OÖ (Betrug) Telefonnummer 059 133-40 3310Presseaussendung vom 26.06.2014, 09:04 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück