Klärungsmeldung einer Brandstiftung
Klärungsmeldung einer Brandstiftung Bezirk GmundenNachdem das Mehrparteienhaus durch den Bezirksbrandermittler der Polizei sowie dem Brandsachverständigen begutachtet wurde, konnte der Verdacht hinsichtlich einer Brandstiftung bestätigt werden, zumal in den Kellerräumlichkeiten vier Brandherde an unterschiedlichen Stellen festgestellt werden konnten, die keinem technischen Defekt zuzuordnen waren. Konkret wurden ein Fahrradreifen, Holzpaletten, sowie Schaumstoffmatratzen in Brand gesetzt, wodurch das Feuer in zumindest einem Fall aufgrund der hohen Brandlast ein unkontrollierbares Ausmaß annahm und eine Ausbreitung auf den gesamten Keller und folglich den Wohnbereich des Hauses nur durch das rasche Einschreiten der alarmierten Feuerwehr verhindert werden konnte. Die Rauchentwicklung drang bis ins oberste Stockwerk vor und wurde nur aufgrund der geschlossenen Brandschutztüren eingedämmt. Durch intensive Ermittlungen gelang es den Bad Ischler Polizisten einen Tatverdächtigen auszuforschen. Ein 18-Jähriger aus dem Bezirk Gmunden zeigte sich bei der Einvernahme geständig. Er wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Wels in die Justizanstalt eingeliefert. Insgesamt 20 Hausbewohner mussten aufgrund des Feuers evakuiert werden und blieben unverletzt.Ursprüngliche Presseaussendung vom 25. Mai 2024:Brand im Keller eines MehrparteienhausesBezirk GmundenAus bisher unbekannter Ursache gerieten am 25. Mai 2024 gegen 5:30 Uhr abgelegte Matratzen in einem frei zugänglichen Kellerabteil eines Mehrparteienhauses in Bad Ischl in Brand. Ein Zeuge im Alter von 18 Jahren konnte den Rauch entdecken, verständigte seine Mutter, die die Einsatzkräfte alarmierte. Der 18-Jährige wurde mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert. In einem anderen Kellerabteil konnte ein Fahrrad aufgefunden werden, bei dem auch Brandmerkmale vorlagen. Weitere Ermittlungen sind notwendig, um die Brandursache herauszufinden – zudem wird die Brandursache gemeinsam mit einem Brandsachverständigen begutachtet.Presseaussendung vom 26.05.2024, 10:35 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück