Illegale Asphaltierer unterwegs Bezirk Wels-LandNahezu wertlosen Bitumen- bzw. Splittbelag bot ein 29-Jähriger aus Irland im Bezirk Wels-Land an und forderte für die minderwertigen Arbeiten mehr als 12.000 Euro von der Geschädigten.Am 26. August 2014 gegen 8:50 Uhr bot der Ire einer Assistentin einer Firma in Gunskirchen die Asphaltierungsarbeiten zu einem besonders günstigen Preis an. Der Mann behauptete, dass derzeit in unmittelbarer Nähe entsprechende Arbeiten durchgeführt werden und dort Asphalt übrig bleiben würde, welcher kostenlos – lediglich unter Verrechnung der notwendigen Arbeitszeit – zur Verfügung gestellt werden könnte. Nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung wurden die „Asphaltierer“ mit Ausbesserungsarbeiten auf den Firmenparkflächen beauftragt.Gegen 10:30 Uhr kam der Chef der beauftragten Mitarbeiter, ein 34-Jähriger aus Kanada, zur Firma und vereinbarte den konkreten Auftragsumfang: Es sind nur die Schlaglöcher im Bereich des Firmenparkplatzes aufzufüllen bzw. zu reparieren. In der Folge führten sechs Männer im Namen ihres formulierten Auftraggebers, dem 29-Jährigen aus Irland, nicht vereinbarte Arbeiten durch, indem sie auf einer Fläche von insgesamt ca. 570 Quadratmetern eine Bitumenschicht vermengt mit Kies auftrugen.Die 42-jährige Angestellte der Firma bemerkt die nicht beauftragten Arbeiten und forderte die Arbeiter auf, die Arbeiten sofort einzustellen. Zwei Arbeiter führten dann die Vermessung der bearbeitenden Fläche mit einem manipulierten Maßband durch. Durch die verfälschten bzw. erhöhten Maßangaben wurde der Auftraggeberin ein Flächenausmaß von 814 Quadratmetern in Rechnung gestellt. Dafür sollte die Auftraggeberin mehr als 12.000 Euro bezahlen. Die bezeichnete Fläche ist aufgrund der dilettantischen Ausführung der Arbeiten derzeit für den Fahrzeugverkehr nicht verwendbar. Die Auftraggeberin verweigerte aufgrund der nicht beauftragten und minderwertig ausgeführten Arbeiten die Bezahlung des Geldbetrages und erstattete die Anzeige bei der Polizei. Nach Abschluss der umfangreichen Erhebungen wurden alle Beschuldigten nach Anordnung der Staatsanwaltschaft Wels auf freiem Fuß angezeigt. Die Übertretungen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen iSd ASVG werden von der Finanzpolizei Wels zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 28.08.2014, 07:51 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück
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