Gewalttätiger Familienvater bedrohte Familie – Haft
Gewalttätiger Familienvater bedrohte Familie – Haft Stadt LinzGewalttätiger Familienvater bedrohte Familie – HaftAm 11. Mai 2019 um 21:15 Uhr wurden mehrere Polizeistreifen zu einer Wohnung in Linz- Neue Heimat beordert, da dort ein Familienvater seine Familie mit dem Umbringen bedroht haben soll. Beim Eintreffen der Polizeibeamten war der Verdächtige, ein 37-jähriger Türke, nicht mehr in der Wohnung anwesend. Das Opfer, die 33-jährige Ehefrau des Verdächtigen, war sehr aufgebracht und gab an, dass es und die vier Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren am Vormittag von ihrem Ehemann gefährlich bedroht wurden. Aufgrund dieser Aussage und aufgrund vorausgegangener Vorfälle, wodurch das Opfer schon mehrmals durch den 37-Jährigen bedroht wurde, entschied sie mit den Kindern vorübergehend zu ihrem 35-jährigen Bruder und dessen Frau zu ziehen. Nachdem sie trotz Aufforderung zurückzukommen, nicht nach Hause zurückkam, suchte der 37-Jährige die Wohnung seines 35-jährigen Schwagers auf. Er läutete an und nachdem er mehrmals gegen die Wohnungstür trat, öffnete der 35 Jährige. Als der 37-Jährige mit Gewalt versuchte in die Wohnung zu gelangen stieß der 35-Jährige die Wohnungstür zu. Daraufhin drang der 37-Jährige mit Gewalt in die Wohnung ein und wollte seine Frau mit Gewalt aus der Wohnung bringen. Nachdem sie sich wehrte bedrohte er sie erneut mit dem Umbringen. Danach verließ er die Wohnung. Während dieses Vorfalls waren die vier Kinder und die Kinder des Schwagers anwesend. Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes, sowie vorausgegangener Äußerungen durch den Gefährder wurde von den Beamten ein Betretungsverbot gegen den 37-Jährigen ausgesprochen.Nach Einvernahme sämtlicher Beteiligter konnten noch weitere strafbare Handlungen (Hausfriedensbruch und Fortgesetzte Gewaltausübung) des Beschuldigten erhoben werden.Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Linz wird der 37-Jährige am 13. Mai 2019 in die Justizanstalt Linz eingeliefert.Presseaussendung vom 13.05.2019, 06:01 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück