Geplante Versammlung am 11. März Landespolizeidirektion OberösterreichDie Landespolizeidirektion Oberösterreich (LPD OÖ) gibt im Zusammenhang mit einer angeblichen Versammlung rund um einen Wahlkampfauftritt türkischer Politiker in Linz bekannt, dass bis dato keine derartige Versammlung angemeldet wurde.Unabhängig von der öffentlichen Diskussion rund um diese geplante Versammlung hat die Polizei immer auf Grundlage des geltenden Rechts zu entscheiden.Dabei sind unter anderem folgende Überlegungen maßgeblich.Eine Anmeldung müsste spätestens 24 Stunden vor der geplanten Versammlung bei der zuständigen Behörde, in diesem Fall bei der LPD OÖ, einlangen.§ 6 Versammlungsgesetz normiert die „Untersagungsgründe“. Nach geltendem Recht besteht nach Ansicht der LPD OÖ bei der gegenständlichen Veranstaltung kein Untersagungsgrund – die in § 6 genannten Gründe liegen nach derzeitigem Stand nicht vor. Im Übrigen würde auch das Unterlassen einer Anmeldung kein Untersagungsgrund vorliegen. Bis dato wurde auch keine Gegenversammlung angemeldet.Presseaussendung vom 10.03.2017, 12:23 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück
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Geplante Versammlung am 11. März
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