geklärter Rip Deal in Wels

geklärter Rip Deal in Wels Landeskriminalamt OberösterreichAm 16. Juni 2014 wurden oberösterreichische Geschäftsleute in Wels Opfer eines sogenannten Rip Deals und verloren dabei fast 370.000 Euro. Im Zuge des Verkaufes einer Immobilie im Wert von 3,25 Millionen Euro trafen sich die späteren Opfer am 29. Mai 2014 in Mailand mit einem Vermittler. Im Laufe der folgenden Verhandlungen wurde der Immobiliendeal vertragsreif gemacht und sollte am 17. Juni 2014 in Wels die Vertragsunterzeichnung erfolgen. Für den Vermittler des Deals sollten die Verkäufer 370.000 Euro Provision entrichten. Der Vermittler stellte als Bedingung für das Zustandekommen der Unterzeichnung, dass er seine Provision am Tag vor Vertragsunterzeichnung sehen und prüfen wolle. So kam es, dass am 16. Juni 2014 ein Abgesandter des Vermittlers im Tresorraum einer Welser Bank seine Provision besichtigte, zählte, neu verpackte und versiegelte und sich, nachdem das geprüfte Geld scheinbar wieder im Schließfach deponiert wurde, verabschiedete. Von den Käufern wurde in der Folge die Vertragsunterzeichnung unter verschiedensten Vorwänden hinausgeschoben, bzw. brach der Kontakt schließlich vollends ab. Als die Verkäufer die noch immer im Schließfach verwahrte Provision am 30. Juni 2014 von dort entnahmen, mussten sie feststellen, dass nur einige echte Banknoten vorhanden waren und es sich beim Rest um zurechtgeschnittenes Papier handelte. Seitens des Landeskriminalamtes Oberösterreich wurden zur angezeigten Straftat umfangreiche Ermittlungen geführt. Der in Wels angewandte neu „optimierte“ Vorgehensweise, bei dem die Opfer mit dem Geld nicht mehr zu den Tätern ins Ausland, vorwiegend Italien, fahren müssen, sondern die Täter zu den Opfern zur Geldprüfung kommen, wurde bereits seit Mitte 2013 beobachtet. Von daher war auch schon bekannt, dass diese Straftaten nach wie vor von den vorwiegend in Italien tätigen „originalen Rip Deal Tätern“ organisiert werden, dass zur Tatvollendung aber rumänische Staatsbürger entsendet werden. Am 4. Dezember 2014 konnte ein erster Erfolg dahingehend verzeichnet werden, dass in Linz bei einem neuerlichen Versuch zwei rumänische Staatsbürger auf frischer Tat festgenommen werden konnten. Den Festgenommenen konnte zwar nachgewiesen werden, dass sie offenbar im Auftrag derselben Gruppierung tätig geworden waren, eine direkte Verbindung zur Welser Tat konnte aber nicht hergestellt werden. Durch, auf den in Wels zurückgelassenen Papierschnipseln, gesicherte Fingerabdruckspuren und durch Lichtbildvorlagen konnte schließlich der in Wels unmittelbar tätige Geldwechsler in der Person eines 55-jährigen Rumänen eindeutig identifiziert werden. Ihm werden zwei weitere in der Schweiz durchgeführte „Geldprüfungen“ im Jahr 2013 mit Schäden von 480.000 Euro und 700.000 Schweizer Franken zugerechnet. Wegen dieser Taten besteht auch in der Schweiz ein nationaler Haftbefehl gegen den Rumänen, der in seiner Heimat in der Vergangenheit wegen Suchtgiftdelikten zu 12 Jahren Haft verurteilt wurde. Außerdem konnten zwei der in Italien tätigen Hintermänner in der Person eines in Deutschland geborenen, 31-jährigen Staatenlosen und eines in Frankreich geborenen, 44-jährigen, ebenfalls Staatenlosen, zwei serbisch stämmige Roma, namentlich ausgeforscht werden. Der in Wels tätig gewordenen kriminellen Vereinigung können insgesamt fünf vollendete Rip Deals mit einem Schaden von etwa 1,5 Millionen Euro zugeordnet werden. Darüber hinaus einige versuchte Fälle, von denen bereits im April 2014 zwei bereits kurz vor der Vollendung befindliche Versuche in Wien und Linz mit einem zu erwartenden Schaden von 1,8 Millionen Euro verhindert wurden, wobei es in Wien zur Festnahme von zwei rumänischen Staatsangehörigen kam. Die identifizierten Bandenmitglieder wurden im März 2015 der Staatsanwaltschaft Wien zur Anzeige gebracht. Von dort wurden gegen den in Wels unmittelbar tätig gewordenen Geldprüfer und den in Italien agierenden 31-jährigen Hintermann nationale Haftbefehle erlassen, die Erlassung von EUHB sei auf Grund der letzten Strafrechtsreform und der damit einhergehenden zu geringen Strafdrohung nicht mehr möglich.Rückfragen an BezInsp Rupert Ortner unter 0664/5267134Presseaussendung vom 14.03.2016, 13:07 UhrReaktionen bitte an die  LPD-Oberösterreichzurück

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