Gefahrengutlenker besaß keine Lenkberechtigung

Gefahrengutlenker besaß keine Lenkberechtigung LVA – Fachbereich GefahrengutGefahrengutlenker besaß keine LenkberechtigungAuf dem Verkehrskontrollplatz in Kematen am Innbach – Autobahn A8 wurde am 8. Februar 2014 um 13:50 Uhr ein 57-jähriger ADR-Lenker einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei konnten die Beamten der Landesverkehrsabteilung feststellen, dass der Gefahrengutlenker aus Steyregg keine gültige Lenkberechtigung der betreffenden Klasse besaß. Ein 57-jährige war von Deutschland in Richtung Linz unterwegs. Die notwendige Lenkberechtigung wurde dem Fahrer bereits im Dezember 2013 entzogen. Bei der Kontrolle des digitalen Kontrollgerätes wurden ebenfalls Übertretungen festgestellt. Beim dem Sattelkraftfahrzeug/ADR-Beförderungseinheit handelte es sich um ein Tankfahrzeug, das mit einer Restmenge von Stickstoff beladen war. Dem Lenker wurde der Fahrzeugschlüssel abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.Presseaussendung vom 09.02.2014, 09:09 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück

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