Drogenlenker lieferte sich wilde Verfolgungsjagd

Drogenlenker lieferte sich wilde Verfolgungsjagd Bezirk GmundenDrogenlenker lieferte sich wilde VerfolgungsjagdEine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte sich ein 19-jähriger Drogenlenker aus dem Bezirk Gmunden. Als Beamten einer Zivilstreife versuchten, ihn anzuhalten, raste er davon – und das, obwohl er unter der Beeinträchtigung von Drogen stand und keinen Führerschein besitzt. Am Faschingsdienstag gegen 22:40 Uhr wurde eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung in Gmunden auf ein Fahrzeug aufmerksam. Die Beamten versuchten den Fahrzeuglenker zu einer Kontrolle anzuhalten. Die deutlich wahrnehmbaren Haltezeichen bestätigte der Lenker mit der Warnblinkanlage, beschleunigte stark und versuchte sich so der Anhaltung zu entziehen. Die Nachfahrt mit Blaulicht und Folgetonhorn wurde sofort aufgenommen. Dabei ignorierte der 19-jährige Lenker sämtliche Vorschriften, überschritt die höchstzulässige Geschwindigkeit teilweise um mehr als 70 km/h, schnitt andere Fahrzeuge, gefährdete diese bei haarsträubenden Überholvorgängen, wich einer Straßensperre durch ein Polizeifahrzeug trotz erheblichen Fußgängerverkehrs über den Gehsteig aus. Nachdem der Lenker im Bereich Ackerweg in eine Wohnsiedlung gefahren war, dürfte er sich der Aussichtslosigkeit seiner Flucht bewusst geworden sein und stoppte das Auto. Dieser Bremsvorgang wurde von seinem 18-jährigen Beifahrer mittels gezogener Handbremse eingeleitet. Der Lenker und sein Beifahrer wurden vorläufig festgenommen und zur Polizeiinspektion gebracht. Der Lenker gab an, dass ihm das Auto von seinem Beifahrer überlassen wurde und er vor der anstehenden Verkehrskontrolle Panik bekommen habe. Er habe noch nie einen Führerschein besessen. Im Zuge der Amtshandlung wurden deutliche Symptome einer Suchtgiftbeeinträchtigung festgestellt. Eine Ärztin stellte die Fahruntauglichkeit fest. Der 19-Jährige verweigerte jedoch die Blutabnahme. Der Mann wird wegen einer Vielzahl von Übertretungen auf freiem Fuß angezeigt. Auch auf den Beifahrer kommt eine Anzeige zu, weil er den Pkw seines Vaters an seinen Freund überlassen hatte.Presseaussendung vom 02.03.2022, 07:31 UhrReaktionen bitte an LPD Oberösterreichzurück

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