Drogen im Darknet bestellt – Haft

Drogen im Darknet bestellt – Haft Bezirk Kirchdorf/KremsBereits im Februar 2017 wurde bei einem 24-jährigen Notstandshilfeempfänger aus Kirchdorf eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung durchgeführt, weil zuvor von der Zollfahndung Wien mehrere an ihn gerichtete Suchtgiftbriefe mit Heroin, abgesendet in den Niederlanden, sichergestellt worden sind. Bei der damals durchgeführten Hausdurchsuchung konnten geringe Mengen Heroin, Suchgiftutensilien und weitere Beweise für einen Heroinhandel vorgefunden und sichergestellt werden. Bei der Vernehmung war der 24-Jährige geständig, im Zeitraum von Mai 2016 bis Februar 2017, Suchtgift im Darknet bestellt und anschließend mittels Briefsendungen aus den Niederlanden eingeführt zu haben.Weiters war er geständig, Heroin und Amphetamine gewinnbringend an Abnehmer aus dem Raum Kirchdorf, Wels und Linz verkauft zu haben. Es erfolgte damals Anzeige auf freiem Fuß.Am 8. August 2017 wurde von der Zollfahndung eine Briefsendung mit 107 Gramm Amphetamine sichergestellt, die wiederum an den 24-Jährigen adressiert war. Zufolge gerichtlicher Anordnung wurde am 9. August 2017 von Beamten der Kriminaldienstgruppe der Polizeiinspektion Kirchdorf neuerlich eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Es konnte diverses Suchtgift, Drogenutensilien und Beweise für einen Drogenhandelt vorgefunden und sichergestellt werden. Daraufhin wurde der Verdächtige festgenommen. Bei der Einvernahme war der 24-Jährige geständig, gleich nach der polizeilichen Amtshandlung im Februar 2017 wieder mit Drogenbestellungen im Darknet begonnen zu haben und Suchtgift erneut gewinnbringend an Abnehmer verkauft zu haben. Die restlichen Drogen verwendete er zu seinem Eigenkonsum und dem von Freunden. Den Gewinn aus dem Drogenverkauf verwendete der 24-Jährige zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes und zur neuerlichen Bestellung von Drogen im Darknet. Er wurde am 10. August 2017 in die Justizanstalt Garsten eingeliefert. Gegen die Abnehmer werden noch Ermittlungen geführt.Presseaussendung vom 11.08.2017, 14:07 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück

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