Der Kinderpass kommt

„Eine Person – ein Pass“ – ab 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind bei Auslandsreisen einen eigenen Pass. Die Miteintragung im Reisepass eines Elternteils gilt dann nicht mehr.Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von der Europäischen Union unter anderem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt. Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils erlischt mit 15. Juni 2012. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis.Der Reisepass, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, behält bis zu dessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit – allerdings nur mehr für die Person, für die das Dokument ausgestellt ist und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.Der Reisepass kann – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Bezirkshauptmannschaft und jedem Magistrat beantragt werden. Die Antragstellung ist auch bei einer dazu ermächtigten Gemeinde des Wohnsitzes möglich. Derartige Ermächtigungen gibt es nicht in allen Bundesländern und sind daher im Einzelfall zu erfragen. Wird ein Reisepass beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke erfasst.Die Gültigkeitsstufen von Reisepässen für Kinder bleiben gleich. Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zweiten Geburtstag wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Reisepass für jeweils zehn Jahre ausgestellt.Der Reisepass für Minderjährige ist bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstausstellung (ausgenommen Expresszustellungen) gebührenfrei, kostet danach 30 Euro und ab dem zwölften Geburtstag 75,90 Euro.

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