Cannabis-Aufzuchtanlage sichergestellt

Cannabis-Aufzuchtanlage sichergestellt Bezirk GmundenNach dem Aufgriff geringer Mengen an Cannabiskraut im Zuge einer Fahrzeugkontrolle am 7. April 2019 durch Beamte der PI Mondsee konnte ein 23-Jähriger aus dem Bezirk Gmunden ausgeforscht werden, welcher vorerst im Verdacht stand, in seiner Wohnung Cannabispflanzen aufgezogen zu haben. Bei einer freiwilligen Nachschau am 11. April 2019 konnten die Beamten in der Wohnung des Beschuldigten eine professionell errichtete, jedoch nicht in Betrieb befindliche Cannabis-Aufzuchtanlage mit dazugehörigem Equipment, abgeerntete Stöcke, Blätter und Stängel, unzählige Suchtmittelutensilien sowie vorerst geringe Mengen an Cannabisblüten sichergestellt werden.Der 23-Jährige wurde daraufhin zur Vernehmung auf die PI Bad Ischl vorgeführt, wobei er sich vorerst zum einmaligen Anbau im Zeitraum von Dezember 2018 bis Februar 2019 geständig zeigte. Aufgrund der geführten Folgeerhebungen konnten dann im Beisein der Mutter des Beschuldigten etwa 170 Gramm getrocknete Cannabisblüten, welche er aufgrund des möglichen Einschreitens der Polizei wenige Tage zuvor an seine Mutter übergeben haben soll, sichergestellt werden. Der 23-Jährige steht im Verdacht, zwischen Mai 2018 und April 2019 an zumindest acht Abnehmer aus den Bezirken Gmunden, Vöcklabruck, Salzburg-Umgebung, Ried/Innkreis und Wels-Land Cannabiskaut, vorwiegend entgeltlich, aber auch unentgeltlich weitergegeben zu haben.Der bislang Unbescholtene machte bei der abschließenden Einvernahme keine Angaben zur Sache. Er wird der Staatsanwaltschaft Wels auf freiem Fuß angezeigt.Bei den Ermittlungen konnten zudem eine Sachbeschädigung vom Februar 2019 in Bad Ischl und ein damit zusammenhängender Versicherungsbetrug durch den Beschuldigten geklärt werden. Die Mutter des Beschuldigten wird Staatsanwaltschaft Wels wegen des Verdachts der Unterdrückung von Beweismitteln sowie Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz zur Anzeige gebracht – ebenso alle ausgeforschten Abnehmer wegen den jeweiligen Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz an die zuständigen Staatsanwaltschaften.Presseaussendung vom 21.06.2019, 13:59 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück

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