Brandstiftungen geklärt

Brandstiftungen geklärt Landeskriminalamt OberösterreichNach umfangreichen Erhebungen zu den Brandstiftungen in einem Wohnhaus in der Linzer Europastraße konnte nun der Täter, ein 60-Jähriger Linzer, der in diesem Wohnhaus auch selbst wohnhaft ist, ausgeforscht werden.Im Zuge von Überprüfungen mehrerer Hausbewohner und diversen Hinweisen wurde auch der 60-Jährige zu den Bränden befragt. Bei der Überprüfung seiner Angaben stellte sich heraus, dass dieser zu seinem Alibi teilweise wissentlich falsche Angaben machte. Im Zuge weiterer Erhebungen und Zeugenbefragungen erhärtete sich der Verdacht gegen ihn, sodass bei der Staatsanwaltschaft Linz eine Festnahmeanordnung erwirkt wurde und am 15. Mai 2017 vollzogen wurde. Die Staatsanwaltschaft Linz hat die Untersuchungshaft beantragt. Der 60-Jährige verweigerte die Aussage und machte vorerst keine Angaben zu den Bränden. Weitere Erhebungen sind erforderlich. Es entstand ein Schaden in der Höhe von mehreren Hundert Tausend Euro.Brand in Kellerabteil und in einer Tiefgarage – Presseaussendung vom 24. April 2017Zu einem Brand in einem Kellerabteil kam es am 23. April 2017 gegen 18:15 Uhr in der Linzer Europastraße. Als die Polizei eintraf war die Berufsfeuerwehr der Stadt Linz war bereits vor Ort und bekämpfte den Brand. Eine Evakuierung der Bewohner war nicht erforderlich. Es wurde niemand verletzt. Die Brandursache konnte noch nicht eindeutig festgestellt werden.Gegen 21:30 Uhr wurde die Polizei neuerlich alarmiert, weil es in der Tiefgarage in der Europastraße brannte. Ein Betreten der Garage war auf Grund der Rauchentwicklung nicht möglich. Auf Anweisung des Einsatzleiters der Berufsfeuerwehr wurden die Bewohner der umliegenden Gebäude auf Grund der starken Rauchentwicklung von der Polizei angewiesen in den Wohnungen zu bleiben und die Fenster zu schließen. Der Bereich um die Tiefgarage wurde abgesperrt. Ein 60-Jähriger erlitt vermutlich durch das Einatmen von Rauchgas, als dieser seinen Pkw aus der verrauchten Tiefgarage holte, Verletztungen. Brandstiftung kann in beiden Fällen nicht ausgeschlossen werden. Die polizeilichen Ermittlungen laufen.Presseaussendung vom 16.05.2017, 14:13 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück

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