Anlagebetrug Bezirk FreistadtAufgrund einer TV-Werbung investierte ein 82-Jähriger aus dem Bezirk Freistadt im Jahr 2022 in Investitionen, bei denen mittels Bitcoins erhebliche Gewinne versprochen wurden. Der Pensionist erstattete damals bei der Polizei Anzeige, da der versprochene Gewinnbetrag nicht ausbezahlt worden war. Nach rund einem Jahr nahmen die bislang unbekannten Täter erneut Kontakt zu dem Mann auf. Ihm wurde mitgeteilt, dass sich der Betrag von der Investition aus dem Jahr 2022 stark erhöht habe und er nur Transaktionsgebühren zu überweisen brauche, um im Anschluss den Gewinnbetrag zu erhalten. Damals erstattete das Opfer abermals Anzeige über den Betrug. Am 5. August 2024 kam der Mann neuerlich zur Polizei: Mit ihm sei erneut durch die vermeintlichen Agenten Kontakt aufgenommen worden. In mehreren Telefonaten sei ihm mitgeteilt worden, dass der angesammelte Geldbetrag durch eine Agentur sichergestellt wurde und diese jetzt den Geldbetrag ausbezahlen möchte. Daraufhin habe er ein Programm auf seinem Laptop installiert, durch das die Unbekannten Zugriff auf seinen Computer erhielten. Diese tätigten zwölf Überweisungen an diverse Konten. Außerdem drängten sie das Opfer zum Kauf von Wertgutscheinkarten einer Supermarktkette. Die darauf befindlichen Codes schickte der 82-Jährige an die Unbekannten. Aus privaten handgeschriebenen Aufzeichnungen geht zudem hervor, dass er vermutlich noch weitere Überweisungen getätigt hatte. Für diese Überweisungen konnten jedoch keine Kontoauszüge mehr beigebracht werden, weil das damalige Konto im Mai 2024 durch die Bank aufgrund der zahlreichen dubiosen Überweisungen an diverse ausländische Konten geschlossen worden war.So schützen Sie sich:Das schnelle Geld und hohe Gewinnchancen gibt es auch im Internet nicht. Wenn Ihnen etwas „zu schön scheint, um wahr zu sein“, ist es höchstwahrscheinlich ein Betrug.Recherchieren Sie im Internet, ob es Warnungen oder Beschwerden zu diesen Plattformen oder Gesellschaften gibt, z.B.: Watchlist Internet, Suchmaschinen-Ergebnisseiten.Vergewissern Sie sich, dass im Falle von Trading- oder Handelsplattformen eine entsprechende Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht und prüfen Sie, ob bereits eine Warnung der FMA zu dieser Plattform oder den Betreibergesellschaften vorliegt. Hinweise und Anfragemöglichkeiten finden Sie unter www.fma.gv.at .Schauen Sie sich die Trading Plattform genau an: Ist ein Impressum angegeben? Ist ein Verantwortlicher telefonisch erreichbar? Nimmt man sich Zeit, Ihnen das Geschäftsmodell zu erklären? Wenn diese Punkte nicht zutreffen, lassen Sie die Finger von dem Geschäft.Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs. Sind diese schlüssig und seriös?Wenn Sie nach der ersten Einzahlung sofort kontaktiert werden und nachdrücklich mehr Geld verlangt wird, zahlen Sie keinesfalls weitere Summen.Kreditkartenzahlungen sind teilweise bis zu drei Wochen stornierbar und die Zahlungen können rückgefordert werden.Wenn Sie bereits einen Schaden erlitten haben, erstatten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Sie brauchen sich nicht zu schämen – Ihre Mitarbeit kann für Ermittlungstätigkeiten hilfreich sein. Melden Sie den Sachverhalt auch der FMA.Presseaussendung vom 07.08.2024, 07:51 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück
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