Verwendung von gefährlicher Pyrotechnik

Wieder ist ein Jahr vorbei und es gilt vor dem Jahreswechsel neuerlich vor der Gefährlichkeit der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zu warnen.Wir appellieren an die Verwender von pyrotechnischen Gegenständen:Nur genehmigte Pyrotechnik zu verwenden: dies ist erkennbar an dem Zertifikationszeichen, dem CE – Zeichen und durch die Kennzeichnung der einzelnen Kategorien in deutscher Sprache. Aber auch scheinbar harmloses Silvester-Feuerwerk, das über dieses CE – Zeichen verfügt, kann durchaus gefährlich sein, wenn sich der Anwender nicht an die Gebrauchs- bzw. Sicherheitsanweisungen hält.Pyrotechnik nicht in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu verwenden, da Alkohol bekanntlich enthemmt und dadurch das Gefahrenmoment falsch eingeschätzt oder unterschätzt wirdAußerdem ersuchen wir Personen, die bemerken, dass eine alkoholisierte Person pyrotechnische Gegenstände verwenden will, auf ihn einzuwirken, davon Abstand zu nehmen. Wenn dies nicht möglich ist, dann bitte auf die Sicherheit aller anwesenden Personen achten, sie unter Umständen aufzufordern, Abstand zu halten etc.Einen besonderen Appell richten wir aber auch an die Eltern bzw. Erziehungs-berechtigten, dass Minderjährige oder Jugendliche keine pyrotechnischen Gegenstände verwenden, die 1. nicht genehmigt und 2. für ihr Alter nicht bestimmt sind.Gesetzliche RegelungenGrundsätzlich gibt es bei den pyrotechnischen Gegenständen vier Klassen, wobei sich die Einteilung nach dem Gewicht des Sprengpulvers richtet:Klasse F1: Feuerwerkscherzartikel wie zB Wunderkerzen, Tortensprüher, Knallerbsen etc. Sie sind relativ ungefährlich und dürfen das ganze Jahr verkauft werden, sogar an KinderKlasse F2 sind Kleinfeuerwerke wie zB Raketen. Diese pyrotechnischen Gegenstände dürfen Personen unter 16 Jahren nicht überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden. Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ab der Klasse II im Ortsgebiet ist grundsätzlich verboten. Der Bürgermeister kann jedoch mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen, sofern dadurch keine Sicherheitsgefährdungen und unzumutbare Lärmbelästigungen erfolgen.Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen außerdem in geschlossenen Räumen nicht verwendet werden.Klasse F3: sind professionelle Mittelfeuerwerkskörper. Abgabe nur gegen Vorlage einer behördlichen Erlaubnis und eines Pyrotechnikausweises zum Abbrennen. Die Bewilligung ist auf Antrag Personen zu erteilen, diea)das 18. Lebensjahr vollendet haben undb)die Annahme rechtfertigen, dass sie pyrotechnische Gegenstände nicht missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden, mit solchen vorsichtig und sachgemäß umgehen und diese bis zu ihrer Verwendung sorgfältig verwahren werden.Klasse F4: sind Großfeuerwerke: Besitz und Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse IV sind nur auf Grund einer besonderen behördlichen Bewilligung zulässig; diese Gegenstände dürfen nur dem Inhaber einer solchen Bewilligung überlassen werden.Die Bewilligung ist auf Antrag Personen zu erteilen, diea)das 18. Lebensjahr vollendet haben,b)die Annahme rechtfertigen, dass sie pyrotechnische Gegenstände nicht missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden, undc)nachweisen, dass sie über entsprechende Fachkenntnisse auf dem Gebiete der Pyrotechnik verfügen.Als Nachweis der Fachkenntnisse im Sinne des Abs. 4 lit. c gilt insbesondere die Vorlage einer Urkunde über die Berechtigung zur Erzeugung pyrotechnischer Gegenstände oder einer Bescheinigung einer Sicherheitsbehörde darüber, dass festgestellt wurde, dass die betreffende Person die notwendigen Fachkenntnisse für das Abbrennen eines Großfeuerwerkes besitzt.StrafenVerstöße gegen die Bestimmungen durch Normalverbraucher werden mit Verwaltungsstrafen bis 3.600 Euro oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe geahndet, bei Erzeugern und Händlern betragen die Strafen bis zu 10.000 Euro!SicherheitstippsPyrotechnik nie in Richtung von Menschen werfen oder schießen, sondern nur auf einsehbare, freie Plätze. Besondere Rücksicht sollte man auf kleine Kinder und alte Menschen nehmen!Speziell sollten die Ruhezone vor Spitälern und Pflegeheimen beachtet werdenKnallkörper, Raketen und dgl. nur im Freien verwenden.Tischfeuerwerk nur auf nichtbrennbaren Unterlagen (z. B. Teller) entzünden. Halten Sie eventuell ein Glas Wasser zur Sicherheit bereit.Haustiere leiden besonders unter den Knallern. Wir hatten im vorletzten Jahr einen Fall mit einer unkontrollierten Fluchtreaktion eines Pferdes, wobei Sachschaden an Fahrzeugen entstand, es können dadurch aber auch Menschen gefährden werdenKnallkörper keinesfalls in geschlossenen Behältern wie zB Dosen oder Gläser etc. detonieren lassen: hier herrscht höchste Verletzungsgefahr durch Splitter!Kracher nur mit einer Zündholzschachtel anreiben, nie mit einem Feuerzeug anzünden, das kann eine Explosion in der Hand auslösenWitterungs- und Umgebungsbedingungen sollten ebenfalls beachtet werden: (Windverhältnisse, nahe gelegene Gebäude, Brennbarkeit der Umgebung)!Raketen: Abschuss aus fest verankerten Röhren (ev. Flaschen), Führungsstab darf nie fixiert sein; nicht in der Hand halten!!!, nie abschießen, wenn offene Fenster oder brennbares Material (Stroh und dergleichen) in der Flugbahn liegen könnten!Die häufigsten durch Knallkörper hervorgerufenen Verletzungen betreffen die Hände. Denn Kinder halten die Kracher oft so lange in der Hand, bis der Knallkörper explodiert. Einer der Gründe für diese Tatsache: Das Hinauszögern des Werfens der Kracher gilt oft als Mutprobe.Blindgänger frühestens nach fünf Minuten wieder angreifen und entsorgen, keine weiteren Zündversuche, nie daran basteln! Keine defekten Produkte verwenden: Raketen mit abgebrochenem Führungsstab fliegen unkontrolliert. Produkte nur einzeln verwenden, nie bündeln, da die Explosionswirkung steigt!Niemals Kinder und alkoholisierte Menschen mit den Feuerwerkskörpern allein lassen!Zuseher sollten genügend Sicherheitsabstand einhalten!Rückfragehinweis Kontrinsp Johann Baumschlager 0664 845 38 85

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