Versuchte Betrugshandlungen bei Telefongesprächen – Tipps Presseaussendung der Polizei NiederösterreichVersuchte Betrugshandlungen bei Telefongesprächen – TippsIn den Bezirken Scheibbs und St. Pölten-Land wurden zwei Personen, sowohl im privaten als auch geschäftlichen Bereich, falsche Tatsachen vorgetäuscht, mit dem Ziel der Täter, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.Die Opfer reagierten in beiden Fällen richtig – sie tätigten nicht die geforderten Zahlungen und erstatteten die Anzeige bei der Polizei.Anlagebetrug durch AktienkaufEin Mann aus dem Bezirk Scheibbs wurde Ende Jänner 2017 von einem bislang unbekannten Täter telefonisch kontaktiert. Der Täter versprach dem Mann einen hohen Gewinn, wenn er weitere Aktien zur bereits bestehenden Aktienmenge kaufen würde, und forderte dazu die Überweisung von mehr als 9.000 Euro auf ein deutsches Konto.WerbetrugBislang unbekannte Täter versuchten Mitte Dezember 2016 die Inhaberin eines Friseurgeschäfts im Bezirk St. Pölten-Land zu einer kostenpflichtigen Werbeeinschaltung in der Höhe von mehr als 600 Euro zu bewegen. Die Werbeeinschaltung sollte in einem öffentlichen Gemeindeplan integriert werden. Es wurde bei einem vorab geführten Telefonat mit dem Opfer, der Name eines tatsächlich vormaligen Werbeanbieters verwendet. Nach dem Gespräch erhielt das Opfer ein Auftragsformular per E-Mail zugesandt, auf dem jedoch ein anderer Firmenname (Firmensitz in der Schweiz) aufschien, als der ursprünglich beim Telefonat vorgetäuschte.Tipps der Kriminalprävention:• Meiden Sie dubios anmutende Kontakte, Sie verringern zu einem gewissen Maß das Risiko, wenn Sie persönlich mit dem Kontakt in Verbindung treten.• Die Betrüger nutzen ein professionelles Auftreten um den Anschein der ordnungsgemäßen Abwicklung vorzutäuschen. Lassen Sie sich nicht von Aufforderungen schnell ein Geld zu überweisen unter Druck setzen.• Bestehen Sie darauf, den Anrufer unter seiner offiziellen Firmentelefonnummer zurückzurufen.• Lassen Sie sich von „schönen“ Unterlagen nicht in die Irre locken, hinterfragen Sie die Glaubwürdigkeit und überprüfen Sie die Plausibilität der Angaben.• Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter, bei telefonischen Anfragen über Bankverbindungen und Zahlungsabläufe sowie firmeninternen Gehaben vorsichtig zu sein und derartige Anrufe allen Falls der Firmenleitung zu melden.• Selbst geringfügige Mehr- oder Zusatzinformationen können für die Verwirklichung des Betruges und dem damit verbundenen Täuschungsvorgang für den Täter von Nutzen sein.Presseaussendung vom 10.02.2017, 15:28 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück
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