Verkehrsunfall mit anschließender Auffindung einer Waffe Presseaussendung der Polizei NiederösterreichVerkehrsunfall mit anschließender Auffindung einer WaffeEin 22-Jähriger aus dem Bezirk Melk lenkte am 17. Jänner 2015, gegen 01.20 Uhr, das Fahrzeug seines Vaters in alkoholisiertem Zustand und offenbar mit überhöhter Fahrgeschwindigkeit auf der Bundesstraße 209 in Pöchlarn, Bezirk Melk, Richtung Kreuzung mit der Bundesstraße 1. Am Beifahrersitz befand sich ein ebenfalls im Bezirk Melk wohnhafter 21-Jähriger.Offensichtlich infolge überhöhter Fahrgeschwindigkeit kam der Lenker mit dem Fahrzeug von der Fahrbahn ab und ca. 4 Meter in der dahinterliegenden Grünfläche zu Stehen. Am Fahrzeug entstand Totalschaden. Der Beifahrer wurde von nachfolgenden Bekannten wegen Kopfverletzungen ins Landesklinikum Melk verbracht, der Lenker erlitt eine geringfügige Verletzung am Kinn und nahm keine ärztliche Behandlung in Anspruch.Beim Eintreffen einer Polizeistreife wurde das leere Fahrzeug ohne Kennzeichen mit eingeschalteter Parkbeleuchtung vorgefunden. Der Pkw war unversperrt und auf der Rückbank war eine Faustfeuerwaffe abgelegt. Außerdem konnten zwei Patronen im Fußraum des Lenkers vorgefunden werden. Die Waffe und die Munition wurden sichergestellt.Nachdem der Lenker von Bediensteten der Polizeiinspektion Pöchlarn ausgeforscht worden war, erfolgten die Führerscheinabnahme wegen Alkoholisierung und die Verhängung eines Waffenverbotes. Die sichergestellte Waffe wird der Kriminalpolizeilichen Untersuchungsstelle beim Landeskriminalamt Niederösterreich zwecks Untersuchung vorgelegt. Der 22-Jährige besitzt kein waffenrechtliches Dokument. Er gibt an, die Waffe im Jahr 2012 in Wien von einer ihm nicht bekannten Person erworben zu haben. Warum er die Waffe mitführte, konnte der 22-Jährige nicht beantworten. Diesbezüglich sind weitere Erhebungen notwendig.Der 22-Jährige wird wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und wegen Vergehen nach dem Waffengesetz an die Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt.Außerdem erfolgt die Anzeige wegen Alkoholisierung und mehrerer Verwaltungsübertretungen an die Bezirkshauptmannschaft Melk.Presseaussendung vom 17.01.2015, 11:34 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück
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