Vergewaltigung in Gablitz – Klärung des Sachverhalts

Vergewaltigung in Gablitz – Klärung des Sachverhalts Presseaussendung der Polizei NiederösterreichTat frei erfunden und vorgetäuscht!Vergewaltigung in Gablitz – Klärung des SachverhaltsZur Presseaussendung der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 28. Dezember 2021 wird mitgeteilt, dass der Sachverhalt von Bediensteten des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Ermittlungsbereich Sexualdelikte, geklärt wurde.Aufgrund der durchgeführten Phantombildveröffentlichung vom 28. Dezember 2021 langten zahlreiche Hinweise von möglichen Tätern für diese behauptete Vergewaltigung ein, welche zum Großteil eine gewisse Ähnlichkeit mit jener Person auf dem Phantombild aufwiesen. Sämtliche Täterhinweise, zu denen Lichtbilder beschafft werden konnten, wurden dem vermeintlichen Opfer vorgelegt, wobei es den Täter nicht identifizieren konnte.Umfangreich geführte Ermittlungen ergaben den Verdacht, dass die von dem vermeintlichen Opfer angezeigte Vergewaltigung durch einen unbekannten Täter in Gablitz frei erfunden und vorgetäuscht wurde. Den Verdacht schlussendlich bestätigt hat eine Anfrage auf die beiden Facebook-Täterprofile, die ergab, dass diese vom Opfer selbst registriert wurden.Die Beschuldigte wurde am 18. Jänner 2022 auf der Polizeiinspektion Gablitz von Bediensteten des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Ermittlungsbereich Sexualdelikte, neuerlich zu dem Sachverhalt vernommen. Nach Vorhalt der Ermittlungsergebnisse zeigte sie sich geständig und bestätigte die Vortäuschung der Vergewaltigung. Den unbekannten Täter hat sie zur Gänze erfunden, diese Person existiert nicht. Das Motiv dürfte in der off-on Beziehung mit ihrem Ex-Lebensgefährten zu suchen sein.Die Beschuldigte wird wegen dem Verdacht der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung sowie wegen falscher Beweisaussage der Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt.Die von der Beschuldigten vorgetäuschte Straftat führte zu einer hohen Verunsicherung innerhalb der Bevölkerung von Gablitz.Presseaussendung vom 20.01.2022, 09:37 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück

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