Verfolgung eines Fahrzeuges auf der A 1 mit 237 km/h
Verfolgung eines Fahrzeuges auf der A 1 mit 237 km/h Presseaussendung der Polizei NiederösterreichVerfolgung eines Fahrzeuges auf der A 1 mit 237 km/hAm 18. Oktober 2015, gegen 16.51 Uhr, wurde eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion NÖ auf einen Lenker eines Audi A7 aufmerksam, der auf der A 1 im Gemeindegebiet von Blindenmarkt, Bezirk Amstetten, in Fahrtrichtung Wien die zulässige Höchstgeschwindigkeit geringfügig überschritt. Laut späteren Angaben des Fahrzeuglenkers, hätte er bereits zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug als Zivilstreifenwagen der Polizei erkannt.In weiterer Folge beschleunigte er sein Fahrzeug derart, dass es im Zuge der gesamten Nachfahrt nicht möglich war, auf das Fahrzeug des Angezeigten aufzuschließen. Die tatsächliche Fahrgeschwindigkeit des Angezeigten betrug laut Geschwindigkeitsmesser der Zivilstreife ca. 237 km/h. Die Nachfahrt des Zivilstreifenwagens erfolgte mittels Blaulicht und Folgetonhorn.Der flüchtende Fahrzeuglenker überholte andere Fahrzeuglenker auf der dreispurigen Autobahn mit einer Geschwindigkeit von mehr als 237 km/h. Das Verkehrsaufkommen auf der dreispurigen Autobahn war wegen des Rückreiseverkehrs (Sonntag) stark. Er überholte außerdem andere Fahrzeuge über den rechten Fahrstreifen von rechts mit einer Geschwindigkeit von ca. 200 km/h und versuchte, letztendlich bei der Ausfahrt Amstetten – Ost die Autobahn zu verlassen.Aufgrund der hohen Geschwindigkeit verlor der Fahrzeuglenker jedoch beim Abfahren von der Autobahn die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit der dortigen Leitschiene, wodurch das Fahrzeug sowie die Leitschiene schwer beschädigt wurden. Der Lenker und sein Beifahrer blieben unverletzt.Der 21-jährige Mann aus Wien gab auf Befragung an, sich verfolgt gefühlt zu haben, weshalb er davongefahren sei. Dem Fahrzeuglenker, welcher erst seit April 2013 im Besitz einer Lenkberechtigung ist, wurde vor Ort der Führerschein vorläufig abgenommen. Ein Antrag auf Überprüfung der Verkehrszuverlässigkeit sowie die Anzeigelegung betreffend die zahlreichen verkehrsrechtlichen Übertretungen erfolgt an die Bezirkshauptmannschaft Melk. Aufgrund der Gefährdung der körperlichen Sicherheit wird der Lenker außerdem an die Staatsanwaltschaft St. Pölten zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 19.10.2015, 13:28 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück