Verdacht der schweren Nötigung und Suchtgifthandel – Beschuldigter in Haft
Verdacht der schweren Nötigung und Suchtgifthandel – Beschuldigter in Haft Presseaussendung der Polizei NiederösterreichVerdacht der schweren Nötigung und Suchtgifthandel – Beschuldigter in HaftEin 21-jähriger Mann aus dem Bezirk Baden steht im Verdacht, einen 30-jährigen Mann aus dem Bezirk Eisenstadt-Umgebung (Burgenland) unter Verwendung einer Gaspistole im Straßenverkehr genötigt zu haben. Im Zuge der Amtshandlung wurde weiters ermittelt, dass der 21-Jährige Suchtgifthandel betrieben haben soll.Zu der Tathandlung kam es am 17. Mai 2017, gegen 16.45 Uhr. Der 30-Jährige erstattete die Anzeige, dass er mit einem Pkw auf der A 3 in Fahrtrichtung Eisenstadt, im Bereich der Abfahrt Ebreichsdorf-Nord, unterwegs war und ein hinter ihm fahrender Pkw-Lenker ihn mittels Lichthupe und Gesten dazu nötigte, auf die rechte Spur zu wechseln. Weiters hielt der vorerst unbekannte Lenker eine Waffe in der Hand und richtete diese aus dem fahrenden Auto mehrfach gegen den 30-Jährigen.Der Fahrzeuglenker konnte schließlich identifiziert und noch am selben Tag an seiner Wohnadresse im Bezirk Baden angetroffen werden. Die einschreitenden Polizeibediensteten stellten die Tatwaffe, eine Gaspistole, sicher. Bei einer Nachschau in der Wohnung des 21-jährigen Beschuldigten wurde eine Indoor-Produktionsstätte für Cannabis mit fünf Cannabispflanzen vorgefunden. Weiters stellten die Polizistinnen und Polizisten neben diversen Suchtgiftutensilien unter anderem mehr als 200 Gramm Cannabiskraut, rund 60 Stück XTC-Tabletten und einen vierstelligen Bargeldbetrag, in einer für das Suchtgift-Milieu üblichen Stückelung, sicher.Bedienstete der Autobahnpolizeiinspektion Tribuswinkel-AGM vernahmen den 21-Jährigen, wobei er sich zum Verkauf von Cannabiskraut geständig zeigte.Seitens der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt wurde die Festnahme des Beschuldigten sowie die Einlieferung in die Justizanstalt Wr. Neustadt angeordnet.Außerdem wurde ein vorläufiges Waffenverbot gegen den 21-Jährigen erlassen.Presseaussendung vom 19.05.2017, 15:31 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück