Verbotene pyrotechnische Gegenstände bei Verkehrsanhaltung sichergestellt / Bezirk Hollabrunn Presseaussendung der Polizei NiederösterreichBeamte der Polizeiinspektion Retz hielten am 14. Dezember 2024, gegen 21.20 Uhr, in Mitterretzbach einen Pkw an und führten eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle durch. In dem Fahrzeug befanden sich vier Männer im Alter von 18 bis 20 Jahren, alle in Wien wohnhaft.Die einschreitenden Polizisten fanden bei der Fahrzeugkontrolle eine erhebliche Anzahl (32 Packungen) an pyrotechnischen Gegenständen im gesamten Pkw – im Handschuhfach, unter den Sitzen, im Kofferraum bzw. in der Reserveradmulde – auf. Die Fahrzeuginsassen gaben an, diese in Tschechien gekauft zu haben.Die aufgefundenen pyrotechnischen Gegenstände wurden vorläufig sichergestellt, da unter anderem die Herkunft nicht feststellbar ist, keine deutsche Sprache auf den Gegenständen ist, die CE-Kennzeichnung fehlend oder gefälscht ist, es sich um Gegenstände der Kategorie F3 bzw. F4 handelt und die Personen nicht im Besitz eines Pyrotechnik-Ausweises sind.Sie werden der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde wegen Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz angezeigt.Die Polizei warnt ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener Feuerwerkskörper sowie unsachgemäßer Verwendung pyrotechnischer Artikel und appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen sind auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen. Besonders leichtsinnige Handhabung von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland, ohne erforderliche Qualitäts- und Zulassungskriterien birgt großes Gefahrenpotenzial. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auch empfindlich hohe Geldstrafen.Presseaussendung vom 19.12.2024, 12:06 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück
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