Tödlicher Schusswaffengebrauch

Tödlicher Schusswaffengebrauch Presseaussendung der Polizei NiederösterreichRaubüberfall auf eine Tankstelle in Wr. Neustadt und nachfolgender Schusswaffengebrauch mit tödlichem AusgangAm 3. Juli 2014, gegen 22.00 Uhr verübte eine vorerst unbekannte männliche Person einen Raubüberfall auf eine Tankstelle in 2700 Wiener Neustadt – Wienerstraße. Der Tatverdächtige, welcher nach Angaben der Tankstellenbedienung mit einer Faustfeuerwaffe bewaffnet war, flüchtete mit einem Pkw, von dem sowohl Fahrzeugtype, als auch wesentliche Kennzeichenfragmente bekannt waren. Zuvor hatte sich der Tatverdächtige wie ein gewöhnlicher Kunde verhalten und nach dem Kauf einer Packung Zigaretten aus einem Rucksack eine Faustfeuerwaffe mit den Worten „Das ist ein Überfall – Geld her“ gezogen. Die Tankstellenangestellte verließ daraufhin den Verkaufsbereich und flüchtete nach draußen in den Bereich der Zapfsäulen. Nachdem auch der Täter das Verkaufslokal verlassen hatte und mit einem Pkw flüchtete, prägte sich die Angestellte sowohl wesentliche Kennzeichenfragmente, als auch die Farbe des Kraftfahrzeuges ein.Nach Auslösen des Überfallalarmes wurde sofort eine Alarmfahndung ausgelöst und eine Polizeistreife des Stadtpolizeikommandos Wiener Neustadt konnte das Täterfahrzeug auf der Bundesstraße 17 bis in das Ortsgebiet von Neunkirchen verfolgen und schließlich im Zusammenwirken mit 2 weiteren Polizeistreifen aus dem Bereich Neunkirchen gegen 22.25 Uhr zum Anhalten zwingen. Dieser Maßnahme war zumindest ein erfolgloser Anhalteversuch vorangegangen. In weiterer Folge wurde versucht den Tatverdächtigen festzunehmen, wobei dieser noch im Kraftfahrzeug sitzend eine Faustfeuerwaffe auf die Polizeibediensteten richtete und trotz mehrmaliger Aufforderung auch beim Aussteigen über die Beifahrertür die Faustfeuerwaffe nicht wegwarf. In Anbetracht dieser Situation wurden durch die Polizeibediensteten mehrere Schüsse in Richtung des Tatverdächtigen abgegeben. Von mehreren Projektilen getroffen verstarb der Tatverdächtige trotz raschem Einsatz des Notarztes noch am Ort der Anhaltung.Durch die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wurde die Obduktion des Leichnams angeordnet. Die durch die Polizeibediensteten gesetzten Maßnahmen werden durch ein Erhebungsteam der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit untersucht und danach durch die Staatsanwaltschaft geprüft, bzw. beurteilt werden.Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen dürfte es sich bei den Waffen des Tatverdächtigen, ein 21jähriger österreichischer Staatsbürger aus dem Bezirk Wiener Neustadt, um eine Softgun, beziehungsweise eine unter dem Fahrersitz versteckte, revolverähnliche CO Waffe handeln, die beide realen Faustfeuerwaffen frappant ähneln.Rückfragehinweis:LPD NiederösterreichBüro für Öffentlichkeitsarbeit059133-30-1133Presseaussendung vom 04.07.2014, 06:53 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück

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